Bekomme ich jetzt eine Anzeige? :(

13 Antworten

Da die Polizei schon eingeschaltet wurde, folgt ein Strafverfahren. Der Ladenbesitzer kann die Anzeige gar nicht mehr zurücknehmen, selbst wenn er wollte. Denn Ladendiebstahl ist ein sogenanntes Offizial-Delikt, das heißt die Strafverfolgung ist im öffentlichen Interesse. (Klar, da andere Kunden durch erhöhte Preise die Ladendiebstähle mit finanzieren)

Da es sich um keinen großen Wert handelt und deine Vorstrafe in einem anderen Teil des Strafgesetzbuches angesiedelt ist, kannst Du damit rechnen einen Strafbefehl zu bekommen. Das ist in der Regel eine Geldstrafe, die du aber unbedingt bezahlen musst, ansonsten droht ein Verfahren und das kann womöglich sogar mit Knast enden (wenngleich auch erstmal auf Bewährung).

Die vom Ladenbesitzer geforderten 50 Euro sind seine Aufwandsentschädigung, das hat nichts mit dem Strafbefehl zu tun. Diese 50 Euro musst du außerdem, ansonsten kann der Ladenbesitzer auch noch zivilrechtlich gegen dich vorgehen, d.h. verklagen und auch pfänden.

Ich weiß: Du willst keine dummen Sprüche hören. Aber nimm das Ganze jetzt mal als einen Schuss vor dem Bug. Ein weiterer Vorfall und es kann passieren, das in deinem Leben nichts mehr ist wie vorher. Manche glauben, wenn sie beim Diebstahl erwischt werden, zahlen sie die Ware und vielleicht noch eine kleine Strafe und das war's dann. In Wirklichkeit kann es richtig teuer werden und du wirt letztendlich feststellen, das du dir 20, 30 oder noch mehr Hosen hättest kaufen können, für das was jetzt auf dich zukommt.

Deinen ersten Vorfall wird nicht nur die Polizei sondern auch noch die Staatsanwaltschaft in den Akten haben, sprich: natürlcih wist du mit einer, aufgrund der "Häufung" der Vorfälle, mit einer dementsprechend lautenden Anzeige und auch Strafe rechnen müssen.

Dummheiten - vor allem Straftaten - gehören und werden bestraft!

Hallo,

§ 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Zu rechnen ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 10-20 Tagessätzen zwischen 10 bis 25 Euro je nach Einkommen. Dies soll zur Abschreckung und Aufstockung der Landeskasse dienen. Strafanzeige wird auf jeden Fall gemacht, geht ja gar nicht anders. Auch hier soll Abschreckung vorhalten.

Juragirl1986

Die Polizei wurde ja schon eingeschaltet. Ob du eine Anzeige bekommst ,liegt an der Barmherzigkeit der Ladenbesitzer...Das Geld musst du ,denke ich ,auch bezahlen.

Aber nur mal so neben bei : Du hast eine Arbeit ,wieso klaust du ? Was soll das ? Würdest du dich nicht schlecht fühlen ,wenn du mit sowas rumlaufen würdest ? Denk mal darüber nach ,und mach so etwas nicht mehr !

Gute Nacht !

lg

Am besten zeigst du dich selbst an, die Strafe wird damit viel geringer Ausfallen. Ich spreche aus Erfahrung...

Was hast du denn gemacht und sie hat es geendet