Anzeige anruf?

2 Antworten

Nein das würde nicht klappen, solange du nicht z.B. 10 mal nachts anrufst, d.h. nicht oft & unnötig also nerven. Wegen einem Mal auf keinen Fall, du hast niemanden beleidigt, genervt, gegen keine Gesetze verstoßen usw.. Hätte ja auch sein können das du schnell das Telefonat abbrechen musstest usw.

Kurz: Solange du nicht Spamst, vorgibst Polizei usw. zu sein, beleidigst, was du nicht hast, hast du gegen kein gesetzt verstoßen deshalb wird die Anzeige nicht durchgehen.

Das darfst du nicht!

Das Mitschneiden der Anrufe auf Band ohne Einwilligung und Zustimmung des Gesprächspartners ist nach § 201 StGB als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortesstrafbar. Allerdings kann unter bestimmten Umständen, wie sie bei solchen Telefonscherzen gegeben sind, die Einwilligung erst im Verlauf des Gesprächs eingeholt werden, wenn bei Nichteinwilligung die Vernichtung des bereits aufgezeichneten Materials sichergestellt ist.[12]

Gefälschte Hilferufe oder Streiche bei Rettungsdiensten, Polizei oder Feuerwehr sind grundsätzlich nach § 145 StGB strafbar.

Unter Umständen können bei solchen Anrufen auch die Tatbestände Beleidigung (§ 185StGB), Stalking (§ 238 StGB) oder bei Erzeugung sehr lauter Geräusche Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt sein. Neben den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Folgen eintreten. Betroffene können einen Unterlassungsanspruch geltend machen und dafür auch eine Einstweilige Verfügungerwirken. Ferner besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu fordern.

In Österreich fällt Telefonterror seit 1. Juli 2006 unter den strafrechtlichen Tatbestand der beharrlichen Verfolgung 

Nein, du kannst das nicht zu einer Anzeige bringen, da es zum Leben einfach dazu gehört, dass solche "Scherze" gemacht werden.