Was passiert nach der Zeugenaussage?

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Hallo NigdeBeat,

entgegen meinen Vorschreibern möchte ich dir sagen, dass du als Geschädigter keine "automatische" Benachrichtigung bekommst, denn diese wird nur gegeben, wenn du bei Anzeigenaufnahme oder später dies auch so erklärt hast. Dies sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Entsprechende Vorschrift ist hier der § 406d StPO. Als "reiner" Zeuge steht dir diese Benachrichtigung nicht zu.

Wenn Du Geschädigter bist, dann wirst Du über den Ausgang des Verfahrens informiert. Selbst, wenn es eine Gerichtsverhandlung gibt, wirst Du nich einmal darüber zwangsläufig informiert - sondern nur am Ende. Bist Du "nur" Zeuge, kann es sein, daß Du von der Sache nie wieder etwas hörst, obwohl der Täter zwischenzeitlich zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Du bekommst noch eine Benachrichtigung. Das dauert in der Regel etwas.. Abwarten ;-)

Was passiert wenn sie eine Gegenanzeige erstattet haben ?

grundsätzlich werden die verfahrensbeteiligten über den verfahrens-ausgang informiert. als anzeiger bekommst du bestimmt früher oder später einen brief.