Anzeige / Vor Gericht gehen wegen Instagram Profilbesuch?
Hallo zusammen,
ich weiß, anhand des Titels kann man eigentlich schon erkennen, was die Frage ist und ich weiß, dass die Frage dumm ist, aber ich bin neugierig.
Ich habe seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr mit einer alten Freundin von mir, ab und zu besuche ich ihr Instagram Profil, um nachzuschauen, ob sie sich verändert hat oder neue Bilder o.ä gepostet hat.
Heute schrieb sie mir, völlig zornig und wütend, dass sie wisse, dass ich sie "stalken"(?) täte und dass sie mich anzeigen und danach vor Gericht gehen würde, wenn ich nicht aufhören würde, manchmal auf ihr Profil zu gehen.(?)
Nun zu meiner Frage: Ist es tatsächlich möglich, eine Person anzuzeigen bzw. vor Gericht zu gehen, nur weil diese Person mein Instagram Profil besucht und ich dies nicht will?
Ich weiß, ist eine dumme Frage, aber ich würde gerne einfach eine sinnvolle Antwort hören.
LG
14 Antworten
Das finde ich eine sehr gute Frage.
Das Profil scheint öffentlich zugänglich zu sein, somit war es bisher kein Problem. Da Du jetzt davon Kenntnis hast, dass sie es nicht wünscht, finde ich die Frage sehr berechtigt.
Sofern Du sie nicht wirklichst stalkst, würde ich Ihr antworten und das höflich und sachlich.
Hallo ....,
vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut mir leid zu hören, dass Du gestalkt wirst. Solche Sachen sollte man natürlich Ernst nehmen und somit rate ich Dir ausdrücklich zu einer Strafanzeige.
Da ich Dich nicht stalke - und das weiß ich aus erster Quelle ;) - kann sich die Anzeige dabei kaum gegen mich richten. Solltest Du es dennoch behauptet, weise ich Dich bereits jetzt auf § 186 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html hin und behalte mir eine entsprechende Strafanzeige vor.
Dein Profil ist öffentlich einsehbar, wenn Du nicht möchtest, dass es besucht wird, solltest Du die Privatsphäre Einstellungen ändern oder den Account kündigen.
LG
Viel Erfolg!
Danke!
Ein Profil, das von den Usern besucht werden kann, ist einfach ein Profil, das man einsehen kann. So what?
Hier die Definition: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/
Da sehe ich noch nicht einmal ansatzweise Stalking, aber heftig drohen kann man ja mal. Wobei ich diese Form der Drohung erbärmlich finde.
Danke!
Wenn sie Inhalte so postet das sie öffentlich zu sehen sind darf sie sich nicht beschweren wenn die Inhalte auch angeschaut werden, ganz egal auf welcher Plattform.
Genau
Anscheinend ist die Person nicht schlau genug dich zu blocken oder dich als Freund zu entfernen. Ich würde mir da keine Gedanken machen.
Das kannst Du getrost in die Tonne hauen.
Wenn jemand was öffentlich postet, kann und darf jeder das anschauen.
Man kann sich auch nicht auf den Rathausplatz stellen, eine Rede halten, jedoch einer muss gehen und darf nicht zuhören. Das ist Unfug.
Wenn sie nicht will, dass Du es siehst, soll sie es nicht posten.
Hallo OpaSteve,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Werde mir diesen Rat sehr zu Herzen nehmen und es anwenden.
LG