Nummer weitergegeben - Strafbar?

6 Antworten

Meines Wissens hätte sich Deine Freundin nur strafbar gemacht, wenn sie die Handynummer im geschäftlichen Sinne weitergegeben hätte und hierdurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hätte.

Im privaten Sinne ist mir keine Geheimnispflicht für Telefondaten bekannt. Ich gehe also nicht davon aus, dass Deine Freundin sich strafbar gemacht hätte.

Und selbst wenn ein Paragraph hierzu Stellung nehmen würde. Deine Freundin hat die Handynummer nicht mutwillig zum Schaden der zu der Handynummer gehörigen Person weitergeben. Zudem hat sie sich durch die Weitergabe der Handynummer keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Also selbst wenn es zu einer Anzeige kommen würde, würde das Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden.

Viele Grüße

Jimmy

Privat kann jeder jede Nummer und jede Adresse weitergeben, solange, warum und wem er auch immer will. Gar kein Problem.

Kein einziges Gesetz verbietet dies oder stellt dies auch nur annähernd unter Strafe.

Ich glaube nicht, höchstens es wird was Illegales mit der Nummer gemacht, zum Beispiel irgend etwas gekauft auf die Rechnung der Handynummer.

Wenn dein bekannter 1 dich nach der Nummer deines bekannten 2 fragt, gibst du dann die Nummer?

würde ich (!) nicht machen.. ist mir aber auch schon passiert... 

Klingt für mich nach unerlaubter Weitergabe von privaten Daten, bin mir aber nicht sicher