Jemand mit Messer bedrohen. Strafbar?

10 Antworten

An sich ist das natürlich erstmal eine Straftat-> Bedrohung, Nötigung usw.

Allerdings kann es durchaus sein das es durch Notwehr (ODer Nothilfe) gerechtfertigt war.

Die Frage ist, ob es dir ein Richter als Notwehr auslegt. Ich denke mal ja. Du hast ja noch nicht mal was gemacht, die anderen haben ja auch bedroht.

Ich kann mich aber auch irren. Hier kommen dann die Juristen ins Spiel!

das ist immer wieder umstritten, du hast die opfer auf deiner seite, die täter werden wahrscheinlich garkeine anzeige erstatten, ansonsten war es reiner schutz, ansonsten ist es unterlassene hilfeleistung, du hast also nach gesetzt gehandelt, im normal wird es nichtmal zu einem verfahren kommen, falls doch steht immer aussage gegen aussage: freispruch, solange die keine bombenanwalt haben

wenn du beweise hast dann wirst du nicht bestraf!

Eigtl wäre dass dann notwehr

Taylorpicker  20.02.2011, 21:06

Nein, das wäre Nothilfe, kommt aber auf das Gleiche raus.