anzahlung rechtlich?
Ich habe letzte Woche ein Auto angeguckt und es beschlossen zu kaufen. Ich habe eine Anzahlung hinterlassen. Der Verkäufer rief mich an, dass es probleme mit dem Auto gäbe (hinterer Achsträger verbogen und kaputt ) und er verkauft mir das Auto so nicht (er müsse sich erstmal mit dem Händler vor ihm einigen wer für diesen Schaden aufkommt. Alles schön und gut ich rief ich heute an und bat ihm meine Anzahlung zu überweisen ,daraufhin verneinte er das und meinte irgendwie rechtlich muss ich das geld abholen da ich es ihm bar gegeben hat und er mir das auch so bar wieder aushändigen müsste. Und da der Händler und allen Hinsichten im Endeffekt nicht wirklich seriös wirkt würde ich darauf bestehen, dass er mir das Geld überweist. Und zudem die Anfahrt ist auch nicht ohne 3 Std Auto fahrt. Darf ich fragen wer im recht ist ?
7 Antworten
Ein Vertrag ist zustande gekommen - mündlich oder schriftlich, egal ! Dein Vertragspartner hat sich nicht an den Vertag gehalten - ob absichtlich oder fremdverschulden - er muss das Geld zurückzahlen
Klar muß er dir das Geld überweisen !
Drohe ihm einfach mit nem Anwalt wenn er`s nicht macht.
Erwähne auch das du nicht bereit bist nochmal 3 Std zu ihm zu fahren
für seinen Bockmist.
Mhm ja schon ärgerlich ich bräuchte nur eine Gesetztes Grundlage bzw klausel die das aussagt dann wäre meine frage hier auch beendet
Recht? Gute Frage! Überfragt! 😉
Frage ihn doch, weil Dir bei Abholung der Anzahlung weitere Kosten entstehen würden, ob er diese etstatten würde!?
1Tag Arbeit Entschädigung
Anfahrtskosten
Er bestehr darauf felsenfest und auf Anfahrtskosten usw lässt er nicht mit sich reden
Ich würde die Kosten abwegen! Höher der Anzahlung Ausfall und Wege Kosten Gegenüber Anwaltskosten und oder Verbraucherzentrale kosten. Rechtschutz? 😉
Mit 15 oder 16 ein Auto auf Anzahlung kaufen....wie geht das? (Modellauto?)
Das Auto erfüllt nicht den Zustand.Dies Mängel waren dir bei Vertagsabschluß nicht bekannt, somit klares Widerrufsrecht nach Paragr.123 BGB.Schreibe den Händler einen Brief und fordere das Geld innerhalb von 14 Tagen zurück und teile ihm mit, dass du den Wagen nicht mehr nimmst, da er versteckte Mängel hat.Du setzt ihn somit in Verzug, ist wichtig!Falls er nicht zahlt musst du Klage erheben vor dem Amtsgericht am Sitz des Händlers.
Der punkt ist kann ich darauf bestehen,dass er mir das überweist ? Oder muss ich wirklich dahin fahren..