Bekommt man die Anzahlung zurück?

14 Antworten

Diese Sache beinhaltet zwei voneinender unabhängige Rechtsgeschäfte.

1. der Kaufvertrag:
mit beiderseitiger Willenserklärung bist du ein verbindliches Rechtsgeschäft eingegangen. Der Vertrag wäre schon mündlich rechtsverbindlich aber nicht beweisbar. Durch teilweise Erfüllung (Anzahlung) wird der Vertrag auch beweisbar. Ein Rücktrittsrecht gibt es von gesetzlicher Seite nicht, kann aber vom Verkäufer eingeräumt werden (mit dem Verkäufer VOR Abgabe einer Willenserklärung, einschließlich der Modalitäten zu vereinbaren). Geschieht das nicht, ist das Recchtsgeschäft verbindlich und von beiden Parteien zu erfüllen (Erfüllung: der Händler gibt Dir das Kfz, Du musst den vollen Kaufpreis bezahlen)

2. Der Kreditvertrag
dieser ist vollkommen unabhängig vom Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist auch ohne Gewärhung des Darlehens verbindlich. Allerdings ist es Strafbar ein Rechtsgeschäft einzugehen, das man nicht mit Sicherheit erfüllen kann. (ein Betrugsdelikt liegt vor, wenn man Rechtsgeschäft eingeht, von dem man bereits im Vorraus weiß oder nicht sicher ist es auch erfüllen zu können. Der Beweis dazu ist relativ einfach anhand des vorhandenen Kapitals nachzuweisen)

Dann müsstest Du einen Kaufvertrag für das Auto schließen mit einer Rücktrittsklausel für den Fall, dass der Kredit nicht bewilligt wird.

z. B. (vereinfacht).

"Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch die xxx-Bank."

Hi! Das musst Du mit dem Autohaus besprechen. Ich denke aber, dass Du mit der Anzahlung vermutlich schon den Kaufvertrag unterschreiben wirst und dann müsstest Du vom Vertrag zurücktreten oder den rückabwickeln. Ob das so einfach geht wage ich mal zu bezweifeln. Ich halte es nicht für besonders geschickt so was zu machen wenn die Finanzierung noch nicht klar ist und dann dem Geld hinterherzulaufen. Entweder Du vereinbarst eine kostenlose Ausstiegsklausel fall da ein Vertragsabschluss schon dranhängt oder Du musst warten bis das Okay der Bank kommt - was ich persönlich für sinnvoller halten würde. Gruss

Du musst dich als erstes um die Finanzierung kümmern, das ist das wichtigste beim kaufen überhaupt! Du hast das Kfz zur Hälfte bezahlt, damit ist der Kauf getätigt. Du kannst jetzt nur beten, dass die Bank dir das fehlende Geld vor streckt, ausserdem brauchst du mehr Geld, weil die Anmeldung Steuer Versicherung noch drauf kommt. Wenn du kein Geld bekommst, kann es sein, dass der Händler eine Bearbeitungs Gebühr von der Anzahlung behält.

Ich  würde dir raten, mit der Anzahlung bis Montag zu warten. Erst wenn du den Kredit genehmigt bekommen hast, kannst du das Geld weiterreichen.

Wen du jetzt schon anzahlst, schuldest du dem Händler weitere 2.000,-€.

Wo willst du die herbekommen, wenn die Bank nicht kurzfristig mitspielt?

Also Vorsicht, der Händler soll warten!!