ist eine probefahrt mit dem auto beim händler rechtlich verbindlich oder nicht?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja blödsinn: die probefahrt ist ja GENAU DAZU gedacht, dem käufer eine entscheidung zu ermöglichen. wenn der nun während dieser fahrt merkt, dass er mit diesem wagen NICHT zurechtkommt, kann er natürlich NICHT dazu verpflichtet sein, die möhre zu kaufen. händler die fest davon ausgehen, dass der probefahrer kauft, sind schlichweg unseriös- ruhig zetern lassen, das ist rechtlich völlig ohne belang.

Wirklich seriöse Autohändler und auch Privatleute lassen dich eine Probefahrt machen, völlig unabhängig davon, ob du das Auto hinterher auch wirklich kaufst

deine logik ist schon richtig, eine Probefahrt kann kein verbindlicher Kaufvertrag sein. allerdings kann ich auch die Händler verstehen, die sich die mühe machen, fahrzeuge zu kaufen, sie den kunden zu überlassen um dann zu hören: "ich weiß nicht" und schließlich ihre Kundschaft dann wieder zu sehen, wenn sie mit genau dem gleichen Auto als Reimport, gekauft im Interenet zum Service kommen...

im hiesigen Raum gibt es einen Autohändler, der verlangt einen kleinen Obolus für Probefahrten. kauft man dann bei ihm, wird das Geld dann auf den Kauf angerechnet.

lg, Anna

Geld sollte man dafür keines zahlen. Da hat der Autohändler wohl einen kleinen Nebenverdienst entdeckt. Probefahrten und Vorführwagen sind keine Kulanz oder gar eine besondere Freundlichkeit des Autohändlers, sondern ganz klare Marketingmaßnahmen, die für die Verkaufsförderung fest eingeplant sind.

Probefahrten anzubieten und bereitzuhalten ist einfach Teil des Jobs von Autohändlern.

Mit einer Probefahrt geht man keinerlei Kaufverpflichtung ein! Ich muss die Hose im Kaufhaus auch nicht kaufen, nur weil ich sie anprobiere.

@holiczek2012

ich sehe das ein wenig anders. natürlich ist die Probefahrtmöglichkeit eine Kulanzleistung, nicht unbedingt des Händlers, vielleicht auch des herstellers, der seine Händler vertraglich dazu verpflichtet, dem Kunden Fahrzeuge zur Probefarht bereit zu stellen.

ich persönlich finde es übrigens auch nicht so schön, dass ein Händler einen Oblolus verlangen würde, kennt er den Kunden nicht, der wie gesagt ja rückerstattungsfähig ist. wir reden ja auch hier von 10 bis 30 € oder so. vielleicht wird es auch mal zeit umzudenken, verpflcihtet der Hersteller seine Händler Probefahrzeuge bereit zu stellen, sollte dieser m.e. auch die Kosten tragen. d.h. Steuern und Versiceherung für die besagten Fahrzeuge übernehmen...

lg, Anna

klar spritkostenobolus hätte ich auch kein problem mit, der wagen macht jeden tag den er beim händler steht ca. 25 euro -

Mit einer Probefahrt gehst Du keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein!

das wollte ich lesen danke !

Eine Probefahrt ist nicht verbindlich! Falls ein Verkaeufer dies behauptet, ist er unserioes und man sollte sofort gehen!

Letztendlich ist eine Probefahrt ja dafuer da, um festzustellen, ob das Fahrzeug ueberzeugt und ein Kauf in Erwaegung gezogen werden kann.