Anspruch auf genehmigten Urlaub bei Kündigung?
Angenommen, man hat 28 Tage Jahresurlaub, kündigt zum 31.7. eines Jahres, hat bereits fünf Urlaubstage „verbraucht“ und für Juli noch 15 Tage Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen- hat man dann noch das Recht den Urlaub zu nehmen? Rechnerisch hätte man einen Anspruch auf 16,333 Tage, also nur noch 11,333 übrig.
Bist du seit Jahresanfang (oder länger) in dem Unternehmen?
Länger, seit drei Jahren.
5 Antworten
Wenn das Arbeitsverhaeltnis nach dem 30. Juni endet und bei der Beendigung schon laenger als 6 Monate bestanden hat, hat man sowieso bereits einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen. Hinsichtlich des diesen ueberschreitenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es dann auf den Vertrag an. Ohne anderslautende vertragliche Regelung besteht dann auch darauf der volle Jahresanspruch.
Duerfte hier ohnehin egal sein, weil das Arbeitsverhaeltnis in der 2. Jahreshaelfte enden und dann anscheinend auch schon laenger als 6 Monate bestanden haben wird.
In Faellen, in denen das Arbeitsverhaeltnis bei der Beendigung aber noch nicht laenger als 6 Monate bestanden hat, kann das Urlaubsentgelt zurueck gefordert werden, wenn der Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten hat, als ihm anteilig zusteht. Hier haben wir aber gar keinen anteiligen Urlaubsanspruch, sondern bereits einen vollen.
In dem Vertrag wurde nichts außer der Tagesanzahl festgehalten
Dann bei Ausscheiden nach dem 30. Juni voller Jahresanspruch auch auf den vertraglichen Urlaubsteil (also insgesamt 28 Tage). Das Arbeitsverhaeltnis scheint dann ja bereits laenger als 6 Monate bestanden zu haben.
Allerdings wird der vom aktuellen Arbeitgeber fuer das laufende Jahr gewaehrte oder ausgezahlte Urlaub auf einen im gleichen Jahr eventuell entstehenden Anspruch bei einem neuen Arbeitgeber angerechnet. Wenn du also den vollen Jahresanspruch bereits beim alten Arbeitgeber geltend gemacht hast, wird bei einem neuen Arbeitgeber im gleichen Jahr kein Urlaubsanspruch mehr entstehen (oder nur ein ganz geringer, wenn es dort deutlich mehr Urlaub gibt als beim alten).
für Juli noch 15 Tage Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen- hat man dann noch das Recht den Urlaub zu nehmen?
Ja, das Recht hast Du auch nach einer Kündigung.
Urlaub der einmal beantragt und genehmigt wurde, kann einseitig nur in absoluten Notfällen "zurückgenommen" werden.
Dein AG muss nachweisen können, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden zugefügt wird (z.B. Verlust von Arbeitsplätzen, Verlust eines großen Auftrags, Insolvenzgefahr......) oder wenn der "Notfall" z.B. durch einen Brand, Überschwemmung oder Erdbeben eingetreten ist.
Rechnerisch hätte man einen Anspruch auf 16,333 Tage, also nur noch 11,333 übrig.
Das ist falsch.
Wenn ein AN in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (wenn er wie Du dann schon länger als sechs Monate im Betrieb ist), hat er Anspruch auf den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen (bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage).
Gibt es im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag eine "Zwölftelregelung", bleibt es bei den 20 Urlaubstagen, gibt es diese Regelung nicht, steht Dir der komplette Jahresurlaub von 28 Tagen zu
Hallo,
da du länger als 6 Monate diesen Jahres in dem Unternehmen gewesen sein wirst, steht dir zunächst mal mindestens der Jahresanspruch des gesetzlichen Minimums zu - bei einer 5-Tage Woche sind dies 20 Tage, bei einer 6-Tage Woche sind es 24 Tage.
Nun stellt sich noch die Frage, ob es in deinem Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) eine zwölftel-Regelung gibt. Ist diese vorhanden, steht 1/12 pro vollem Monat zu. Den zuvor genannten Mindestanspruch kann das aber nicht aushebeln. Ist 7/12 von 28 weniger als der gesetzliche Mindest-Jahresanspruch, dann gilt der gesetzliche Jahresanspruch.
Ist keine solche 12-tel Regelung in deinem Vertrag enthalten, stehen dir sogar die vollen 28 Tage zu, da du mehr als 6 Monate dieses Jahres in dem Unternehmen warst.
LG, Chris
da du mehr als 6 Monate dieses Jahres in dem Unternehmen warst.
Das betrifft den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch
Was genau willst du mir sagen?
Einmal gewährter Urlaub ist grundsätzlich unwiderruflich.
Das habe ich im Netz auch recherchiert, aber war nicht sicher, weil der Anspruch Ja geringer ist. Also hat der Arbeitgeber quasi „Pech gehabt“
So ist es.
Wenn Dein vertraglicher Urlaubsanspruch 16 Tage (bis 31.7.) beträgt,
dann hast Du Anspruch auf den Mindesturlaub von 20 Arbeits- / 24 Werktagen.
Es verbleiben demzufolge noch 15 Tage (Mindesturlaubsanspruch)
Wie ergeben sich die 20 Tage?
also 28 Tage gesamt, pro Monat also 2,33 Tage, genommen wurden schon 5.
Das ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch - siehe hier
Prinzipiell gilt erst mal, das der AG Pech hat, wenn er den Urlaub bereits genehmigt hat.