Chef sagt zuvor genehmigten Urlaub ab?

9 Antworten

Darf er das 

Nein, das darf er nicht.

Hat der AG den Urlaub einmal genehmigt, kann er diesen nur in absoluten Notfällen streichen. Das müssen dann Notfälle sein, in denen Deine Anwesenheit dringend erforderlich ist, um großen Schaden im Betrieb zu verhindern.

An den genehmigten Urlaub haben sich ansonsten beide Seiten zu halten. Änderungen gehen nur in gegenseitigem Einvernehmen.

Will Dein AG unbedingt, dass Du arbeiten kommst, muss er Dir die bisher entstandenen Kosten genau so erstatten, wie die Kosten die Dir wegen dieser Streichung noch entstehen.

Zeig das mal Deinem Chef:

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/

Was ist wenn ich für einen Kumpel mitbezahlt hab muss der Chef das auch ersetzen

@Besterwisser00

Das solltest Du mit Deinem Chef "verhandeln".

Er will etwas von Dir. Entweder er ersetzt den "Schaden" oder Du machst Urlaub. Ich vermute mal, es ist nicht "existenzbedrohend", wenn Du fehlst. Dann ist er AG sowieso auf Deinen "guten Willen" angewiesen.

Meinem Bruder ist das mal passiert. Er hatte eine Fernreise gebucht, der Urlaub war genehmigt. Sein AG wollte, dass er den Urlaub verschiebt. Er hat dann alle Auslagen bezahlt und noch etwas "draufgelegt".

Mein Bruder hat dann ein paar Wochen später statt ein Vier- ein Fünf-Sterne-Hotel gebucht und einen tollen Urlaub gemacht.

Wenn der Urlaub bereits genehmigt wurde darf dein Chef es nicht einfach zurück nehmen.

Darf mein Chef genehmigten Urlaub wieder streichen?
Nein. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis. Und dann auch nur, wenn es zwingende betriebliche Gründe und keinen anderen Ausweg gibt.

Was ist wenn ich für einen Kumpel mitbezahlt hab muss der Chef das auch ersetzen

@Besterwisser00

Das kann ich dir leider nicht sagen. Ob der Chef das dann ersetzen muss.

Habe so welche Probleme noch nie gehabt

@Besterwisser00

Kommt drauf an. Wenn er die Reise nicht wahrnehmen kann ohne dich, dann auf jeden Fall. Ansonsten ist das eine schwierige Sache. Während es bei einem Partner oder Familie einfach ist, ist es bei nem Kumpel hingegen schwierig das zu begründen. Das müsste man dann von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. vor Gericht klären. Generell: Einfach dem Chef klar machen, was für Kosten dir entstehen, dass du den Urlaub nur bei vollständiger Übernahme der Kosten auf diesen verzichten kannst.

Sollte er dennoch drauf bestehen oder gar die Kostenübernahme verweigern: Fordere ihn auf, dir schriftlich mitzuteilen, aus welchem konkreten Grund eine zusätzliche Arbeitskraft benötigt wird und weshalb ausschließlich du diese erbringen kannst. Sollte es dann zum Prozess kommen, dann hast was schriftliches. Dein Chef muss das ganz konkret begründen warum ausgerechnet DU einspringen musst - ohne dieser Begründung kann er ohne dein Einverständnis den Urlaub nicht widerrufen!

PS: An dem Punkt, wo dem Chef klar wird, dass ihn das zusätzlich Geld kostet, da sagen dann die meisten Chefs, dass der Angestellte doch lieber seinen Urlaub genießen soll als auch nur einen Cent zahlen zu müssen...

Wie begründet Dein Chef die Absage? Unaufschiebbare dienstliche Zwecke oder einfach Willkür? Das ist das entscheidende an der Sache. Sprich bitte mit eurem Betriebsrat und im schlimmsten Fall auch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Aber zuerst mit Deinem Chef sprechen, vor allem den Grund erfragen, dass die Genehmigung ja schriftlich hast und auch bereits Urlaub fest gebucht ist, was ja sonst finanzielle Einbusen bedeuten würde. Viel Glück!

Dafür braucht man keinen Anwalt, verursacht nur sinnlose Kosten...

@TW1920

Was ist wenn ich für einen Kumpel mitbezahlt hab muss der Chef das auch ersetzen

@Besterwisser00

Kommt drauf an. Wenn er die Reise nicht wahrnehmen kann ohne dich, dann auf jeden Fall. Ansonsten ist das eine schwierige Sache. Während es bei einem Partner oder Familie einfach ist, ist es bei nem Kumpel hingegen schwierig das zu begründen. Das müsste man dann von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. vor Gericht klären. Generell: Einfach dem Chef klar machen, was für Kosten dir entstehen, dass du den Urlaub nur bei vollständiger Übernahme der Kosten auf diesen verzichten kannst.

Sollte er dennoch drauf bestehen oder gar die Kostenübernahme verweigern: Fordere ihn auf, dir schriftlich mitzuteilen, aus welchem konkreten Grund eine zusätzliche Arbeitskraft benötigt wird und weshalb ausschließlich du diese erbringen kannst. Sollte es dann zum Prozess kommen, dann hast was schriftliches. Dein Chef muss das ganz konkret begründen warum ausgerechnet DU einspringen musst - ohne dieser Begründung kann er ohne dein Einverständnis den Urlaub nicht widerrufen!

PS: An dem Punkt, wo dem Chef klar wird, dass ihn das zusätzlich Geld kostet, da sagen dann die meisten Chefs, dass der Angestellte doch lieber seinen Urlaub genießen soll als auch nur einen Cent zahlen zu müssen...

@TW1920

Ich muss ja nichtmal arbeiten sondern nur zur Berufsschule

@Besterwisser00

Achso. Ein neuer Fakt. Normal hätte dir doch bekannt sein müssen, dass da Berufsschule ist, oder?
Wir haben immer den Plan für das ganze Jahr bekommen, dass ich in die Berufsschule muss war mir da vorher klar.

Ohne Befreiung der Berufsschule wird es schwierig, denn der Urlaubsantrag besagt nur, dass du nicht arbeiten musst. Ist dort Berufsschule musst du deinen Urlaub gewöhnlich verschieben. Wieso hast du das vorher nicht bedacht?

@TW1920

Nein das konnte man durch Ferien nicht wissen das war bis vor 2 Wochen nicht klar und wäre es klar gewesen hätte der Chef ja gleich absagen können

@Besterwisser00

Naja, auch du musst hier prüfen und kannst nicht die ganze Verantwortung weiterreichen. Aber weshalb war das nicht bekannt? Habt ihr keinen Plan wann Berufsschule ist? Als Azubi muss man zudem bedenken, dass Berufsschule außerhalb der Ferien ist. Da ist das schwieriger. In dem Fall musst du mit der Berufsschule sprechen, ggf. kannst du den versäumten Unterricht in einer Parallelklasse vor oder nach dem Urlaub nachholen.

@TW1920

Konnte man nich wissen da es ein neues Ausbildungsjahr ist und des Urlaub im Februar genehmigt wurde

@Besterwisser00

Daher soll Urlaub bevorzugt in den Ferien genommen werden ;)

Wenn absolut dringende betriebliche Gründe der Hinnahme des Urlaubs entgegenstehen, kann die Arbeitgeberin die Gewährung widerrufen. Da hängen die Trauben aber sehr hoch. Grundsätzlich ist einmal genehmigter Urlaub unwiderruflich. Die im Vertrauen auf den gewährten Urlaub gemachten Aufwendungen wären dann aber zu erstatten. Allerdings darf man bei einem Widerruf nicht einfach reisen. Hier hilft dann nur ein Einstweiliges Verfügungsverfahren beim Arbeitsgericht.

Was ist wenn ich für einen Kumpel bezahlt hab muss der Chef das auch ersetzen

@Besterwisser00

Nein, der kann ja reisen. Ansonsten ist das ein nicht zu berücksichtigender Drittschaden.

Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers streichen. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Urlaub nur bei gewichtigen Ausnahme Gründen gestrichen werden. Wird der genehmigte Urlaub gestrichen hat der Arbeitgeber sämtliche anfallenden Kosten der Buchung zu übernehmen.

Was ist wenn ich für einen Kumpel mitbezahlt hab muss der Chef das auch ersetzen

@Besterwisser00

Nein, nur deine Kosten. Dein Freund kann ja die Reise antreten.