Wie viel Urlaubsanspruch habe ich nach 6 Monaten Arbeit?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich fürchte, Du hast doch Recht...

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#AnspruchaufVollurlaub

> Beispiel 1: Am 10. Januar wird für die

> Zeit ab dem 1. Februar ein

> Arbeitsverhältnis begründet. Das

> Arbeitsverhältnis wird zum 20. August

> beendet. → Der Arbeitnehmer hat einen

> vollen Jahresurlaubsanspruch, obwohl

> er nicht das ganze Jahr gearbeitet

> hat.

Und weiter

> Ist die Wartezeit einmal erfüllt,

> entsteht der Urlaubsanspruch jeweils

> mit Beginn des Urlaubsjahres (BAG [21.

> Juni 2005] - 9 AZR 200/04 - NZA 2006,

> 232 Os. = NJOZ 2006, 681 (682)). Nach

> § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich

> der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter

> Wartezeit um ein Zwölftel des

> Jahresurlaubs für jeden vollen Monat,

> wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem

> Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Fettgedrucktes machst Du ja gar nicht.

Insofern könnte es sein, dass Du Anspruch auf 20 Tage (gesetzlicher Vollurlaub) hast. Beim nächsten AG hast Du dann aber für den Rest des Jahres keinen Urlaubsanspruch mehr.

WaSimonSu 
Fragesteller
 12.05.2010, 12:24

Sehr gut! Das wäre insofern ideal, da ich daraufhin sowieso wieder die Schule (BOS) besuchen werde... ;-)

Das heißt ich könnte Ende Juli kündigen (für Ende August) und müsste daraufhin bereits ab dem 10. nicht mehr in die Arbeit kommen (insofern es der AG genehmigt - ansonsten bekomme ich die 15 Tage bezahlt).

abgesehen davon, dass es in einer Probezeit Sonderregelungen gibt, stehen dir Urlaubstage nur anteilig zur Verfügung. Sprich bereits genommener Urlaub kann vom AG (z.B. durch Gehaltskürzung) wieder zurückgefordert werden.

WaSimonSu 
Fragesteller
 12.05.2010, 12:07

Meine Probezeit habe ich bereits bestanden (3 Monate).

Ja sicher kannst du deinen ganzen Jahresurlaub nehmen - aber bezahlen wird ihn dir niemand!!

Dein Arbeitgeber ist ja nicht bei der Wohlfahrt, oder??

Die 2 Wochen Urlaub, welche dir bis zu deinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch nicht zugestanden haben, wird er mit deinem letzten Lohn verrechnen!!

Urlaubsanspruch = 22 Tage/Jahr durch 12 Monate mal 6 Monate= 10,99 minus 7 Tage erhalten = 3,99 Tage , also gerundete 4 Tage Resturlaub. Die 15 Tage wären bei einem vollen Jahr als Resturlaub zu werten. Prüfe Deinen Anspruch auf Überstunden. Jedoch achte drauf: - er muss vom Chef am Besten schriftlich angewiesen werden - verfällt nach 3 Monaten. Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Ich würde sagen: 6,5 Monate gearbeitet= 11,9 Urlaubstage

minus 7 = 5 Tage Resturlaub.

Es sei denn Euer Betrieb hat andere Regeln, dann hilft der Arbeitsvertrag oder wenn vorhanden der Betriebsrat.