Was passiert nach Kündigung mit u viel genehmigtem aber noch nicht genommenem Urlaub?

6 Antworten

Du kündigst Deinen AV bestimmt nicht zum 31. April (spitzfindig, ich weiß) sondern zum 30.04.15.

Der § 5 Abs. 3 BUrlG besagt nur, dass der AN das für zu viel genommenen Urlaub bezahlte Entgelt nicht mehr zurückfordern kann. Das bedeutet aber nicht, dass er Dir im voraus zu viel genehmigten Urlaub geben und bezahlen muss.

Solange der Urlaub noch nicht angetreten und Du noch kein Entgelt dafür bekommen hast, braucht der AG Dir auch nicht Urlaub der über Deine gekürzten Ansprüche hinausgeht zu gewähren und zu bezahlen. Hier fordert er ja nichts zurück, Du hast noch nichts bekommen

dass der AN das für zu viel genommenen Urlaub 

Sorry, soll natürlich AG da stehen.

dann kannst du mit sicherheit damit rechnen, dass dir dieser urlaub bis auf den anteiligen anspruch für 4/12 des jahres zusammengestrichen wird. der arbeitgeber hat doch das gute recht, aufgrund deiner kündigung die bereits erteilte genehmigung zu widerrrufen, bzw. anzupassen.

Du hast Den Urlaub VOR Deiner Kündigung genehmigt bekommen, also ist das nicht mehr aktuell, da Du das Arbeitsverhältnis gekündigt hast. Du bekommst nur den anteilige Urlaub.

Gewiß.

Du kannst natürlich mit Deinem Arbeitgeber sprechen, dass der zu viel genommene Urlaub in unbezahlten Urlaub umgewandelt wird - falls Du schon eine Reise gebucht haben solltest, von der Du jetzt nicht mehr zurücktreten kannst oder möchtest...

Vielen Dank für eure sehr hilfreichen Antworten. Wie von @anjanni vorgeschlagen, werde ich versuchen, den bereits geplanten Urlaub in unbezahlten Urlaub umzuwandeln.

@Hexle2, du hast natürlich Recht. Ich hatte zuerst 31.5. im Text stehen und dann korrigiert auf April und dabei vergessen den Tag mit abzuändern :)