Zeitarbeit muss ich den Urlaubsantrag unterschreiben?

8 Antworten

Hallöle!

Das schreit danach, dass die Dich bloß hinter's Licht führen wollen, um Dir letzendlich das Geld für die noch offenen Urlaubstage vorzuenthalten!

Wenn sie Dich noch mal darauf ansprechen oder Dir einreden wollen, dass Du dazu verpflichtet bist, das zu unterschreiben, dann frag sie nach deren rechtlicher Begründung.

Wenn sie Dir daraufhin irgendeinen Blödsinn dazu erzählen, dann antworte, dass Du das gerne zuerst mit Deinem Anwalt durchsprechen willst. Und dass Du ihnen auch gerne die Rechnung Deines Anwalts zukommen lässt, falls deren Behauptung rechtwidrig sein sollte. Natürlich kannst Du dann auch mal die Gegenfrage stellen, was eigentlich der Zoll und das Gewerbeaufsichtsamt von so etwas hält.

Ich könnte mir vorstellen, dass dann vielleicht die Urlaubsanträge ganz schnell wieder vom Tisch sind.
(Die Urlaubsanträge solltest Du aber sicherheitshalber unbedingt behalten! Könnten im "Worst Case" sehr wichtig werden! Wenn Dich jemand vom Unternehmen mal danach fragt, antworte unbedingt, dass Du sie bereits weggeworfen hättest oder so. 😉)

Viel Erfolg!

wölfin

Hallo Herr XXX,

Ich habe Ihre Urlaubsanträge erhalten.

Ich muss Ihnen mitteilen das ich diese aber nicht unterschreiben werde

denn ich habe keinen Antrag auf Urlaub gestellt.

außerdem sagt das gesetz :

Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden. und auf dieses Recht bestehe ich auch. Ausbezahlen müssen sie meinen Resturlaub so oder so dafür brauche ich  nichts zu unterschreiben das ich nicht beantragt habe. Sollten sie sich rechtswidrig dagegen weigern werde ich meinen Anwalt & das  Gewerbeaufsichtsamt hinzuziehen. Mit freundlichen Grüßen: XXX XXX
@DONOFTHEDON

den Text hab ich ihn jetzt per mail zukommen lassen :P

@DONOFTHEDON

Sehr gut! Der letzte Satz hört sich zwar schon fast nach Erpressung an, aber Du hast ja zum Glück das richtige "Codewort" verwendet. 😉 ("...Sollten sie sich rechtswidrig dagegen weigern...")

Ich drück Dir die Daumen, dass alles tadellos klappt!

Toi, toi, toi!!! 👍👍👍

P.S.: Behalte alle Unterlagen noch für mindestens(!) 1 Jahr. Nicht dass die extraspät auf doofe Ideen kommen und Dein wertvoller, beweiskräftiger Joker plötzlich unauffindbar ist! Du solltest Dir sicherheitshalber auch noch ein paar Notizen machen bzgl. Ablauf der Sache, Zeitangaben, beteiligte Personen etc., damit Du nicht irgendwas wertvolles mit der Zeit vergisst! 😉

achtung, weil immer alle von "resturlaub auszahlen" sprechen - im falle der zeitarbeit gelten immer die manteltarifverträge - igz/bap sind da ähnlich ausgelegt. diese besagen:

"3.2.5. Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seines Entgeltes und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen." 

ergo darf man alles an urlaub und gleitzeit restlos aufbrauchen, um kündigungsfristen zu überbrücken. eine unterschrift ist nicht notwendig, lediglich ein hinweisschreiben via post, dass man sich auf 3.2.5. und die kündigung vom xx.xx.xxxx beruft.

das der fragesteller hier krank war, ist allerdings etwas anderes. nur wird die firma im falle eines falles sagen, dass sie keine krankmeldung bekommen hat. ergo ist ohne einschreiben oder persönlicher übergabe die krankmeldung nicht nachzuweisen. im falle dessen, dass dies doch möglich ist, müssen alle genutzten urlaubstage und alle gleitzeitstunden abzüglich 14 stunden zurückgebucht werden.

Du unterschreibst nichts.

Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.

Das geschieht "automatisch" und kein Mensch braucht hier einen Antrag.

warum solltest du etwas unterschreiben müssen?

du hast bereits eine kündigung erhalten, der manteltarifvertrag sieht vor, dass man einen mitarbeiter bei ausgesprochener kündigung unter anrechnung seines resturlaubs und seines überstundenkontos freistellen darf. dabei wird das gleitzeitkonto immer vorrangig herangezogen.

hast du in dieser zeit einen krankenschein, muss dein urlaub zurückgebucht werden, gleitzeittage gehen alle bis auf 2 zurück auf das konto.

am besten zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Leihfirmen bekommen ja von den Entleihbetrieben viel Geld, quasi mehr als das Doppelte.

Da muß die Fa. eben auch Krankheitstage bezahlen. 

Der Unternehmer hat hier ein Geschäftsrisiko nach § 615 BGB. 

Bist Du krank, muß die Fa. das bezahlen. Eine Umwandlung als Urlaub ist nicht zulässig.

Zweifelt die Fa. an der AU, ist der Aufwand für den MdK wohl ziemlich hoch. dh. die schicken Dich dann zum Med. Dienst der Krankenkassen

Bloß nicht unterschreiben, das ist Trickserei.

Kann Urlaub nicht mehr genommen werden bei Kündigung, dann muss er automatisch ausbezahlt werden und dafür miss man nichts unterschreiben.

Ich wurde dieses Jahr vom Entleihbetrieb übernommen und hatte noch einige Urlaubstage und das Zeitkonto; da musste ich absolut nichts unterschreiben.