Anordnung zum Aufbauseminar 6 Monate nach Blitzer?
Moin,
ich wurde am 28.10. mit 133 km/h bei Tempolimit 100 in der Probezeit geblitzt. Da das Auto auf meinen Vater angemeldet war, hat er damals ein Brief bekommen. Er sollte einmal ankreuzen ob er zugibt, dass dieses Vergehen geschehen is, hat er mit Ja angekreuzt. Außerdem sollte er ankreuzen, ob er zum ensprechenden Zeitpunkt selbst gefahren ist, hat er nichts angekreuzt.
Wenige Wochen später erhielt ich ein Brief, und musste das gleiche ankreuzen. Ich hab die Kreuze genauso gesetzt wie mein Vater. Ich hab daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Diesen hab ich dann im November gezahlt. Heute, knapp 6 Monate nach dem Blitzer, bekomme ich plötzlich ein Brief zur Anordnung eines Aufbauseminars?! Ich habe ja nie zugegeben, dass ich das war. Hätte auch einer meiner Brüder sein können, die waren ebenfalls auf das Auto versichert. Da ich beruflich meine Führerschein brauche, habe ich jetzt echt ein Problem. Verjährt sowas nicht vielleicht?
Für Tipps bin ich sehr dankbar! Fragen gerne in die Kommentare!
LG Ekko
11 Antworten
Der Verstoß ist rechtskräftig erwiesen und in Flensburg eingetragen. Von dort erfolgte die Nachricht an Deine Fahrerlaubnisbehörde. Der Rest steht in § 2a StVG. Die Auferlegung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sind die gesetzliche Folge.
Du solltest es am Besten zugeben und alles richtigstellen. Verjähren wird das nicht.
Du bist doch auf dem Bild zu erkennen...
Zuerst wird der Brief an den Fahrzeughalter geschickt. Dieser wurde dann ausgefüllt wieder zurückgeschickt.
Die schauen dann, ob die direkten Familienmitglieder einen Führerschein haben und da sind sie dann auf dich gekommen. Kurzer Abgleich mit dem Blitzerbild und Bingo! Das warst du.
Also wird der nächste Brief an dich geschickt. Und da du bezahlt hast, hast du das Bußgeld akzeptiert und es wird dann an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Ich würde hingehen. Der Führerschein wird dir, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, weggenommen, wenn du nicht zum Aufbauseminar gehst. Oder stand in dem Brief etwas davon, dass du sofort den Führerschein abgeben sollst?
Schön blöd, wenn man gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch einlegt.