Wann kommt der Brief von Verkehrsbehörde wenn man geblitzt wurde?
Ich wurde anfang Dezember geblitzt. Im Februar kam dann natürlich der Brief vom Landratsamt, dass ich die Strafe bezahlen soll und einen Punkt bekomme. Strafe habe ich direkt bezahlt. Ich bin aber auch noch in der Probezeit, d.h. Aufbauseminar. Der Brief dafür kommt extra. Ich mache aber ab Mai in die USA für 3 Monate und kann somit hier kein Aufbauseminar machen. Bis jetzt kam noch nichts davon, dass ich ein Seminar machen soll. Weiß jemand wie lange das noch dauert bzw. dauern kann und was passiert wenn ich den Brief bekomme wenn ich nicht da bin bzw. was ich tun kann/soll.?
LG Tobi
4 Antworten
Kann durchaus über ein halbes Jahr bis zu einem Jahr dauern.
Wenn Du zu der Zeit nicht in Deutschland bist, wird dir die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist für das angeordnete Aufbauseminar entzogen.
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt erst nach Absolvierung des Aufbauseminares.
Am besten im Vorfeld mit der Behörde sprechen, oder wenn der Brief während deines USA Aufenthaltes kommt, spätestens dann der Behörde die Sachlage darlegen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden bis Du wieder in Deutschland bist.
Warum fragst du nicht direkt bei der Behörde nach?
Auch eine Fahrschule sollte dir weiter helfen können!
Der Brief wird wahrscheinlich demnächst kommen. Aber du hast ein Problem: Du bekommst eine Frist, bis wann du das Aufbauseminar absolviert haben musst, wenn du die Frist nicht einhälst, bekommst Du ein Fahrverbot, bis das Aufbauseminar gemacht ist. Die Frist beträgt in der Regel 8 Wochen
Ja ich weiß schon. Das Amt regt mich so auf. Das war vor knapp 4 Monaten und die kriegen es nicht hin das mal zu erledigen. Da kommt der Brief wieder kurz vor der Angst. Toll.
Der Sohn einer Bekannten bekam damals nur ein Fahrverbot
Wenn ein Fahrverbot der Sohn einer Bekannten bekam, dann nicht wegen Fristverstreichung des angeordneten Aufbauseminares.
Dort gibt es nur ein Entzug der FE, und das war schon seit es dies gibt so.
Da gibt es nichts anderes siehe StVG §2a Abs.3
Dann solltest Du das der Führerscheinstelle schleunigst mitteilen. Am besten holst Du einen Termin und redest persönlich mit denen. Da findet sich schnell eine Lösung.
Er bekommt dann kein Fahrverbot, sondern bei Nichteinhaltung der Frist wird die Fahrerlaubnis entzogen.