Am letzten Tag in der Probezeit geblitzt, Verlängerung?
Gilt der Tag des Blitzes oder dann wenn der Brief kommt? Kann man das mit Einspruch verzögern.
Wie viel km/h werden noch wegen möglichen Messfehlern und Toleranz abgezogen?
Wie heißen nochmal die Blitzer bei denen man Einspruch einlegen soll? Da kam demletzt mal was im Tv. Ich glaube so einer war das.
6 Antworten
Hallo,
maßgeblich ist ausschließlich der Tatzeitpunkt und der war in der Probezeit!
Auf die Probezeit hat es Auswirkungen, wenn du nach Abzug der Toleranz ab 21 km/h zu schnell warst.
Man kann Einspruch einlegen - man kann aber auch einfach zu seinem Fehler stehen.
Viele Grüße
Michael
Ab 21 drüber sind 2 Jahre noch mal zu machen den ab 60 Euro Strafe sind immer in der Probezeit 2 Jahre drin und Aufbauseminar wen man nicht man weiß wie schnell man war dann ist das auch nicht falsch sondern angebracht noch mal 2 Jahre fahren zu lernen den darum gibt es die Probezeit das man fahren erlernt und hält man sich nicht dran muss man halt länger auf Probe fahren .
Und der Zeitpunkt der Tat zählt dabei und wen es ach nur 23:59 war und 00:00 die Zeit rum gibt es da die Verlängerung .
Die Blitzer sind :
Poliscan Speed .
Unter Berufung auf den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim
21OWi 509 Js 35740/15 vom 29.11.2016 sowie auf das freisprechendeUrteil des Amtsgerichts Schwetzingen zum Aktenzeichen 5 OWi 516 Js3042/16 vom 27.01.2017 und das dort erstattete Gutachten desSachverständigen.
Es zählt der tatzeitpunkt !
Stern TV
Tatzeitpunkt entscheidet - Glückwunsch
bis 100 abzgl. 3 Km/h
über 100 abzgl. 3%
relevant ist alles was über 21 zu schnell ist
Entspann dich erstmal und warte auf den Brief den du bekommen wirst. Vorher kannste eh nichts machen.
Es gilt der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde.
Wie schnell bist du denn ca. gefahren und wie viel war erlaubt?
100 erlaubt; weiß nicht genau wie schnell ich war. War auf der Autobahn