Muss ich bei der Polizei Bilder machen lassen?

8 Antworten

Das heisst, dass man wissen will, wie du aussiehst, um das Strafverfahren machen zu können. Vielleicht haben die einen Zeugen, den sie fragen wollen, ob du das warst.

Das ist unabhängig davon, ob du eine Aussage machen möchtest. Denn du hast ja das Recht keine Aussage zu machen.

Die Polizei kann solche Fotos aber nur verlangen, wenn das einen sinnvollen Zweck hat. ZB. wenn sie feststellen wollen, ob du am "Tatort" warst.

Du kannst ein dich wehren, indem du einen Antrag nach § 304 Abs. 1 StPO stellst. Du kannst das damit begründen, dass das Foto für die Strafverfolgung nicht notwendig ist.

Aber vielleicht wäre auch die Hilfe eines Strafverteidigers / Rechtsanwalts nicht schlecht. 

Danke! Ist das denn was schlimmes? Also muss ich mir jetzt so große Sorgen machen?

@mbw212

Nein. Die wollen nur ein Foto machen.

Ob daraus eine Anklage wird, weiss man noch nicht. Das werden die weiteren Ermittlungen ergeben. Wenn die die Fotos wirklich brauchen, dann kannst Du dich kaum dagegen wehren.

@Hugito

Muss ich dahin? Und sollte ich das vorher mit einem Anwalt klaeren? Und noch ne Frage, so ich dort dann trotzdem meine Aussage geben und meine Unschuld erklaren? İch hatte mich damals nicht dazu geaußert, weil ich nicht wollte, dass das ganze sich so weit zieht.

@mbw212

Ja, du musst da hin. Es geht aber nur ums Foto.

Du musst keine Aussage machen. Du brauchst auch deine Unschuld nicht zu erklären. Falls sie doch was fragen sollten, sagst du, dass du als Beschuldigter keine Aussage machen wirst. Die Polizei muss das respektieren.

@Hugito

Aber nicht das ich danach trotzdem die Strafe bekomme und das als Unschuldiger? Kann man einen Anwalt auch erst danach “bestellen” oder muss man das vorher?

@mbw212

Du kannst jederzeit zu einem Anwalt gehen. Wenn du das ohnehin vor hast, dann ist es vielleicht sinnvoll, das vorher zu machen. Er wird ggf. das oben beschriebene Rechtsmittel einlegen.

Es ist in jedem Falle sinnvoll, erst mit einem Anwalt zu sprechen, bevor man eine Aussage macht.

@Hugito

Danke für deine Hilfe! Mich wundert es nur, weil wegen einem kleinen Vorfall im Straßenverkehr muss man doch meine Bilder machen oder? Es gibt weder eine Körperverletzung noch eine Savhbeschadigung es handelte sich um eine müdiche Auseinandersetzung nur ist das normal?

@mbw212

Vielleicht gibt es einen besonderen Grund. Z.B. Dass die andere Seite, also der, mit dem du eine mündliche Auseinandersetzung hattest, dich identifizieren soll. Vielleicht hat die Polizei Zweifel, ob du der richtige bist.

Groß zu erklären gibts da nicht. Du musst dort zum Termin erscheinen und dann werden, wie dort genannt, Fotos von dir gemacht.

Zum Termin erscheinen muss er nicht. Beschuldigte sind in Deutschland nicht verpflichtet, aktiv zu ihrer eigenen Strafverfolgung beizutragen.

@PolNRW93

Es geht nicht um eine Vernehmung, sondern um eine erkennungsdienstliche Behandlung. Der Vorladung ist deswegen grundsätzlich auch folge zu leisten, andernfalls muss er eben Widerspruch einlegen.

@Ahnunglos

Das ist egal. Der Grundsatz für Beschuldigte erstreckt sich auf sämtliche Handlungen. Auch das Wahrnehmen von Terminen.

Wenn Du kein Geld hast: Polizei anrufen und nachfragen.

Wenn Du Geld hast, einen Anwalt fragen.

Wenn Du Dir Zeit nehmen möchtest und mindestens mittelmäßig schlau bist, das hier googeln:

Die angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung ist erforderlich für die Zwekce der Durchführung des Strafverfahrens gem. Par. 81 b 1. Alt., 483 ff. Strafprozessordnung (StPO).

Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat, wenn ein Richter erkennungsdienstliche Maßnahmen anordnet, wirst du da mitmachen müssen.

Die Lichtbilder sind für das Strafverfahren erforderlich, da in deinem Fall die Fotos den Zeugen zur Identifizierung vorgelegt werden sollen. Nach Abschluss des Verfahrens kannst du die Vernichtung beantragen.

Du kannst dich auch weigern, bis ein Richter die Bilder anordnet, was aber ein schlechtes Bild auf dich werfen würde, weil dass sie gemacht werden, ist so sicher wie das Amen in der Kirche!