Wie überprüfen, ob man bei seinem Nebenjob in die Rentenkasse einzahlt?
Wenn ich mich recht erinnere, gab es bei meinem Arbeitsvertrag, bzw. dem Formular diese Option zum Ankreuzen. Mein Arbeitgeber hatte mir erklärt, dass sich das darauf bezieht, ob ich in die Rentenkasse einzahlen möchte oder nicht. Ich weiß es nicht mehr genau, aber habe meine ich angekreuzt, dass ich nicht in die Rentenkasse einzahlen möchte. Nachdem ich mich jetzt ein wenig informiert habe, hab ich beschlossen, dass es doch sinnvoll ist, auch bei einem Nebenjob auf 450€ Basis neben dem Studium schon in die Rentenkasse einzuzahlen. Allerdings steht überall, dass man automatisch in die Rentenkasse einzahlt, es sei denn man stellt einen Antrag auf Befreiung. Da ich diesen Antrag nicht gestellt habe, frage ich mich nun, was ich da angekreuzt habe und warum ich bis jetzt noch keinen Brief von der Rentenkasse erhalten habe. Normalerweise bekommt man die doch jährlich.
6 Antworten
HAllo,
es wird von der Bruttosumme ein RV Beitrag abgeführt.
Beste Grüße
Dickie59
nicht aus Sicht des Arbeitgebers, der hat noch Nebenkosten und wenn es mal nicht 450€ sind, dann wird von der geringeren Summe der RV Beitrag abegführt, insofern ist die Betrachtungsweise immer Bruttoeinkommen, die der Arbeitgeber pflegt.
Deshalb steht auf der Abrechnung auch KV Brutto und RV Brutto
Wenn auf der Lohnabrechnung ganz rechts bei SV-rechtliche Abzüge kein Betrag steht, zahlst du nix in die Rentenkasse.
Hab ich gerade von meinem Hausmeister kopiert. Der bekommt 250,-/Monat und hat sich befreien lassen.
Okay. Da steht tatsächlich bei mir auch 0€. Ist denn SV nicht eigentlich Sozialversicherung?
Ja. Nicht nur "eigentllich".
Wenn du bei einem Minijob keine RV-Befreiung beantragst, musst du den dadurch anfallenden Mehrbetrag selbst bezahlen. Der AG zahlt nur das, was er jetzt auch zahlt.
Tödlich ist das allerdings, wenn jemand weniger verdient, als die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der RV von 175 €. Der Mindestbeitrag, den du alleine zahlen musst, liegt aktuell bei 32,55 € / Monat.
Da stellt sich ernsthaft die Frage, ob man das Geld nicht lieber in einen Prämiensparvertrag oder eine ähnlich konservative Sparform einzahlt.
Siehe hier
KORREKTUR: 10,05 ist dein Mindestanteil. 32,55 ist AG und AN zusammen.
Okay, aber ich hab eigentlich keinen Antrag gestellt. Daher wundert es mich, dass dazu nichts auf der Lohnabrechnung steht.
Der Befreiungsantrag ist normalerweise sehr auffällig. Das ist nicht einfach nur ein Nebensatz in den Unterlagen, sondern wenigstens 1/2 Seite lang. Und dazu gibt es ein ellenlanges Merkblatt.
Sieht dann in etwa SO aus.
Normalerweise sollte das so laufen, dass der AG dir dazu etwas erklärt und dich den Antrag dann zusammen mit den anderen Unterlagen unterschreiben lässt.
Ich lasse es aber z.B. bei Schülern grundsätzlich nicht zu, dass sie sich befreien lassen, sondern zahle dann mehr, damit sich das netto ausgleicht. Bei normalen AN, die einen Hauptjob haben, ist es aber eigentlich die Regel, dass die sich befreien lassen.
Wenn du unsicher bist, wie du am besten vorgehen solltest, kannst du ja die 0800 10004800 anrufen.
der Arbeitgeber zahlt dann pauschal 25% Sozialversicherungsbeitrag. Du bekommst das dann brutto für netto
Es gibt Minijobs mit oder ohne Rentenversicherung. Das kannst Du ja wählen. Minijobzentrale bei der Knappschaft sollte das wissen
Das kannst Du ja wählen...
Stimmt so leider nicht - bereits seit 2013 besteht für jeden Minijobber die Rentenversicherungspflicht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Falls der Minijobber keinen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht stellt, ist er automatisch in der RV pflichtversichert und der Minijob-AG behält die mind. 3,6% RV-Beitrag automatisch ein - da gibt's kein Wahlrecht!
Wenn du dich bei der Aufnahme der Beschäftigung für die Beitragszahlung entschieden hast, wird sie auch durchgeführt. Die Entscheidung ändern kannst du nur bei einem neuen Minijob.
Und wenn du mehr als 450 € verdienst, bist du sowieso pflichtversichert.
Lohnabrechnung anschauen
Hab ich eben gemacht. Wo würde das denn dann stehen?
du müsstest eigentlich deine Abgaben aufgelistet haben
@JA, oben rechts stehen die. Ich hab ja eigentlich keine Abgaben bei einer geringfügigen Beschäftigung außer den Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrag. Der ist als einziger gelistet.
Genau. Solange du 450€ auch auf dein Konto erhältst weißt du doch Bescheid. (Also nein)
Okay, hat dann mein Arbeitgeber den Antrag gestellt?
Ein Nebenjob bis 450€ ist sozialversicherungsfrei. Einen Antrag müsstet du stellen, wenn du freiwillig in die Rentenkasse einzahlen möchtest. Nicht umgekehrt.
Ich hätte jetzt gesagt, einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht muss man stellen: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
ansonsten ist es rv-pflichtig.
Leider falsch - ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist weder sozialversicherungs- noch steuerfrei: entweder entrichtet der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse!
Ausserdem besteht bereits seit 2013 die RV-Pflicht für die Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Nur auf Antrag beim AG kann der Minijobber sich davon befreien lassen. Unternimmt er nichts, dann ist der Minijobber automatisch RV-pflichtversichert!
Hallo, Gesamtbrutto und Netto-Verdienst sind aber bei der Abrechnung gleich.