anhörung überzahlung vom Jobcenter?

4 Antworten

Wenn du am 01.03.2019 deine Beschäftigung aufgenommen hast, für diesen Monat noch dein volles ALG - 2 bekommen hast, also Ende Februar für März und deinen ersten Lohn aus März ( Zuflussprinzip ) noch im März auf dein Konto bekommen hast, dann ist auf jeden Fall eine Überzahlung eingetreten und du musst zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.

Bei der Höhe der Rückzahlung kommt es dann darauf an was du an ALG - 2 bekommen hast und was du an Brutto und Nettoeinkommen für den März erhalten hast, wenn dein anrechenbares Netto Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung deiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll höher war als dein ALG - 2 Bedarf für diesen Monat, dann musst du das volle ALG - 2 für März zurückzahlen.

Du musst also erst einmal nachweisen wann und wie viel du für den März an Lohn bekommen hast, falls du das noch nicht gemacht hast oder die Aufforderung erneut kam und dann wird dir mitgeteilt was du zurückzahlen musst.

Auf schriftlichen formlosen Antrag kannst du auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Es wird geprüft, ob und was du davon zurückzahlen mußt. Dafür ist wichtig, wann du das erste Geld von deinem AG erhalten hast.

Nimm also Kontoauszug und Lohnabrechnung mit.

Überzahlung heißt: Du hast zuviel Geld bekommen. Das sollst Du erklären.

Hast Du keine Verdiensbescheinigungen eingereicht?

Das ist Standard, wenn man einen Job anfängt, da die Zahlungsintervalle sich schneiden.