keine Briefe vom JobCenter erhalten - Sanktion gerechtfertigt?

6 Antworten

Du hast zwar nach deinen Angaben keine Schreiben erhalten und somit auch keinen Bescheid gegen den du einen Widerspruch einlegen könntest,aber ich würde dir raten es trotzdem zu machen und dann müssen sie ja darauf reagieren !

Leg also einen schriftlichen Widerspruch gegen die Sanktion ein und teile ihnen mit das du keine Schreiben bekommen hast,weder eine Einladung noch ein Schreiben zur Anhörung wegen einer geplanten Sanktion bekommen hast.

Das Jobcenter ist hier in der Beweispflicht,genau wie du es auch sein würdest.

Was ich aber nicht verstehe,warum du gleich 70 % weniger bekommst und das wegen nicht Einhaltung von Terminen,in der Regel bekommt man dann 10 % weniger,dass kann und würde dann zwar addiert werden,aber bevor das gemacht würde hätten sie deine Leistungen komplett eingestellt,bis der Sachverhalt aufgeklärt wäre,also bis du dich gemeldet hättest.

Normalerweise läuft es so: Nach 3 hintereinander versäumten Terminen, ohne sich zu melden, wird die Leistung eingestellt. Selbst wenn Du Atteste für die jeweiligen Termine bekommen und abgegeben hast, gilt die Meldepflicht ab dem ersten Werktag, ab dem das jeweilige Attest nicht mehr gilt.

Wurde die Leistung eingestellt und man spricht dann vor, wird die Leistung wieder aufgenommen. Das Vorsprechen findet nicht selten bei einer Vertretung statt. Bis zu diesem Vorsprechen und darüber hinaus hat man in der Regel die Möglichkeit, sein Nichterscheinen zu begründen, bevor die Sanktionsandrohung überhaupt rausgeschickt wird. Bleibt diese unbeantwortet, wird spätestens das Inkrafttreten der Sanktion(en) per Einschreiben verschickt. Das Einschreiben muss nicht persönlich abgegeben werden, sondern der Einwurf wird vom Zusteller unterschrieben. Das reicht als juristische Absicherung für das Jobcenter bzw. die Maßnahme(n) aus, da der Postweg bis zum Briefkasten sichergestellt wurde. Wenn jemand aus dem Briefkasten klaut, ist das Sache der Polizei, welche selber privat hinzugezogen werden muss.

Pro versäumten Termin wird um 10% gekürzt, also maximal 30% für Terminversäumnisse bis zur Einstellung der Leistung. Durch nichtbeachtete Bewerbungsvorschläge kann sich das jedoch summieren, je nach Anzahl. Hast Du in der Zeit also 4 Vorschläge nicht beachtet, kann es zu den 70% kommen, ohne, dass Du von etwas weißt.

Dann liegt entweder ein Fehler vor, z. B. dass kein Einschreiben verschickt wurde oder die Post wurde möglicherweise geklaut. Das Jobcenter schickt auch Mitarbeiter im Außendienst, die klingeln und vermerken, wenn niemand öffnet. Nur wenn sich der Briefkasten im Haus befindet und der Außendienst vor verschlossener Tür steht, wird auch dabei kein Brief hinterlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

also normalerweise wird sowas doch als einschreiben versendet, das sollen die dir mal nachweisen. also ich weiß ja jetzt nicht wie viel dir fehlt, also kenne die summe nicht, daher kann ich nur sagen, musst du selbst entscheiden, ob du das gerichtlich einklagen willst oder nicht.

Sowas wird normal und nicht per Einschreiben versrndrt

@Carlystern

dann sind sie aber in der beweispflicht, und ohne einschreiben kein beweis.

Nee, das wird eben NICHT als Einschreiben verschickt!

@BalTab

dann kann doch aber der empfänger  nicht dafür belangt werden! was ist denn das für eine kac ke?!

ich bin bisher immer mit meinem Sachbearbeiter gut klar gekommen und Termine haben wir immer per Mail gemacht - aber eines Tages...ende März: ALG 2 kam aufs Konto und es waren nur rund 40 € - ich ruf beim JobCenter an und erfahre nur telefonisch: ich habe 70% Sanktion, weil ich angeblich keine Termine wargenommen habe

Weder per E-Mail noch per Briefe ist seit Anfang Februar etwas gekommen - ich bin davon ausgegangen, das das JonCenter die Füße still hällt - von wegen und so...nichtmal das Schrieben kam, wo die Sanktion angekündigt wird und wo ich mich dazu äußern kann :'(

@Alex20161989

Naja, dann sind es ja insgesamt "nur" an die 100....ob ich jetzt wegen 60 € klagen würde ohne zu wissen, ob ich gewinne......

@heyheymymy

es sind nicht 40 € die mir fehlen (das wäre nicht so schlimm) sondern es sind nur 40 € die ich bekommen habe...sind ja 70% Sanktion

@Alex20161989

ich sagte nicht 40 sondern an die 60 grob gerechnet....

@heyheymymy

ich glaub nicht, das 70% ca/rund 60 € nur sindnormalerweise bekomm ich rund 390 € ALG 2...davon 70% abgezogen sind ca 117 €...trotzdem stimmt da was nicht...wenn ich von 390 € nur 40 € bekomme - ich blick da selbst nciht mehr durch, was die vom JobCenter mit einem abziehen - ich kann nur noch auf mein Anwalt bauen und hoffen, das er was erreichen kann


und das mit deinen 60 €, das hab ich übersehen - war ein fehler von mir *sorry*

@Alex20161989

ich lag auch falsch wenn 40 €  30 % sind 70 % knapp 100 (dreisatz)

ich habe auch eine so unselbststandige Sachbearbeiterin wo mir dss Leben zur Hölle machen will. Habe letztlich einen Brief bekommen wo sie die Leistungen einstellen wenn ich das fehlende Dokument eine Schweigepflichtsunterbindung zusende . Vorher wurde mit mir nicht darüber geredet kam einfach so. Es war nichtmal da einen Widerspruch einzureichen.

Bei mir wollten die sogar ohnr vorher mit mir zu sprechen das ich eine Schweigepflichterklarung abgebe oder sie streichen komplett die Leistungen. Hatten diese sofort bis zum Ende des Monats befristet. 

Hingehen und auf den Tisch kac... äh hauen. Wird aber schwer. Generell scheint da Jo-Center wohl Probleme zu haben, Post richtig zu verschicken. Und mit Emails haben die es offenbar auch nicht

Ich habe ähnliche Probleme, und MEHRFACH gefordert, Schreiben als Einschreiben UND als Email zu versenden. Das hat tatsächlich auch geklappt. EIN EINZIGES MAL. Auf E-Mails reagieren die bei mir generell nicht. Da kann man genauso gut trommeln.

bei mir haben sie auch schonmal die Ausrede gebracht, das mein Briefkasten nicht mit meinem Namen versehen ist - hab Handyfoto gemacht und als Beweis gezeigt....also die sind beim JobCenter schon ganz schöne A****löscher

@Alex20161989

Eine entfernte Bekannte, die kurz vor der Rente stand, und zudem schwer behindert war nach einer Op (Sie hat nach Krebs nur noch ein Lunge!), wurde übelst schikaniert. Man wollte sie in eine Kantine stecken, was wegen der eine Lungen nicht möglich ist, damals war sie sogar noch zu 60% Erwerbsunfähig! Dann hat man ihr gesagt, sie dürfe erst mit 65 in Rente (Was für ihren Jahrgang  eindeutig falsch ist!) und nicht mit 62, wie es für ihren Jahrgang richtig ist.

Das Schreiben vom Amtsarzt, den das Jobcenter selbst eingeschaltet hatte, und das der Sachbearbeiterin vorlag (also tatsächlich vorlag, es lag auf ihrem Schreibtisch!) und aussagte, das ihr Krebs unheilbar sei und sie die Rente vermutlich nie erleben wird. wurde ignoriert.


Ihr Freund, der sie begleitete, ist verständlicherweise aus gerastet. Mit der Folge das er eine Anzeige an der Backe hatte und Hausverbot (Weswegen er angezeigt wurde, weiß ich nicht genau, vermutlich Beleidigung oder Bedrohung oder sowas. Ich kenn die Story nur von n, glaubwürdiger, zweiten Seite und ist etwas länger her. Die Frau hat inzwischen keine Probleme mehr mit dem Job-Center, Sie hat den Kampf gegen den Krebs verloren...)


@BalTab

mein Beileid erstmal an deine Bekanntin

ja, die Sachbearbeiter bom JobCenter sind sowas von unfreundlich, unmenschlich - ich kann jetzt nur noch hoffen, das mein Anwalt was regeln/erreichen kann