Brief per Einschreiben Einwurf nicht beim Jobcenter angekommen?
Hallo! Habe vor über 3 Wochen dem Jobcenter Unterlagen geschickt per Einschreiben Einwurf. Quittung mit Sendungsnummer habe ich. Ich wurde heute von der Post per E-Mail über den Status der Sendung informiert, das diese sich immer noch in Zustellung befinden soll. Der Status hat sich seit über 3 Wochen seit einlieferung nicht geändert. Der Brief ist laut Auskunft des Jobcenter nicht angekommen. Darf mir jetzt das Jobcenter trotz der Nachweise der Quittung und der E-Mail von der Deutschen Post die Leistungen kürzen oder sperren?
11 Antworten
Du musst die Zustellung beweisen, nicht den Versand.
Rein theoretisch schon, weil die angeforderten Unterlagen sind ja nicht beim Jobcenter angekommen und keiner weiß, ob und wann sie ankommen werden. Du wirst Dich zwar gegen eine Sanktion erfolgreich zur Wehr setzen können mit den entsprechenden Nachweisen, was Dich aber in der Sache nicht weiterbringt.
Also Unterlagen erneut zusammenstellen und persönlich beim Jobcenter vorbeibringen; möglichst gegen Quittung, wenn die Mitarbeiter dazu bereit sind.
Bis zur ersten Sichtung des Posteingangs im Jobcenter dauert es in der Regel 8 Werktage und bis zur eigentlichen Sachbearbeitung dann noch einmal 3-4 Wochen. Allgemein haben die da einen enormen Dokumentenrückstau.
Wäre ziemlich asi, wenn das JC das machen würde. Wenns passiert, dann würde ich jedoch zum Anwalt und die Post verklagen auf Schadenersatz
Solch wichtige Post nur per Einschreiben mit Rückantwort.
Auf dem Rückantwortschein muss der Empfänger den Empfang per Unterschrift bestätigen.
Leider bist du in der Bring schuld.
Bringe diie Unterlagen persönlich zu deinem Sachbearbeiter...
Bist Du sicher, dass Dir die Post geschrieben hat, dass Dein Einschreiben noch nicht angekommen ist? Meinst Du, bei der Post sitzt jemand, der alle Einschreiben kontrolliert, ob sie auch angekommen sind?
Du hast eine Sendungsnummer und mit dieser kannst Du sehen, wo sich Dein Brief befindet. Wurde er noch nicht zugestellt, dann wende Dich an die Post, damit ein Nachforschungsauftrag gestellt werden kann.
Das JC kann Dir natürlich die Leistungen kürzen, wenn Du die Unterlagen nicht bringst.