ALGII - Zeitungen austragen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muss es vor Beschäftigungsaufnahme dem Jobcenter nur mitteilen !

Dann darf er die ersten 100 € des Bruttoeinkommens als so genannten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ohne Anrechnung auf seine Leistungen behalten.

Ab 100 € - 1000 € Brutto stehen ihm noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag zu.

Würde in seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dann min.1 minderjähriges Kind leben,dann läge die letzte Stufe der Freibeträge dann bei 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen,was dann auf den Bedarf und von den Leistungen abgezogen würde.

Wenn er also angenommen 150 € im Monat verdienen würde,dann sind die ersten 100 € ohne Anrechnung ( Grundfreibetrag ) und von den übersteigenden 50 € stünden ihm noch mal 20 %,also 10 € als Freibetrag zu.

Er hätte dann 110 € an Freibeträgen pro Monat mehr und 40 € wäre das anrechenbare Einkommen,also dann 40 € weniger Leistungen vom Jobcenter.

Also 150€ vom Arbeitgeber und 40€ weniger vom Jobcenter?

@Schoplom

Das war doch nur ein Beispiel !

Es kommt darauf an was du tatsächlich an Brutto / Nettoeinkommen verdienst,deshalb habe ich die Freibeträge für das Bruttoeinkommen angegeben.

Wenn du nur angenommen 90 € im Monat verdienen würdest,dann wird dir gar nichts angerechnet,weil du damit unter den 100 € Grundfreibetrag liegen würdest,angeben bzw.melden musst du es aber dennoch.

Würdest du 400 € Brutto wie Netto verdienen dann hast du 160 € Freibetrag und 240 € wäre dein anrechenbares Einkommen,also dann von deinen Leistungen abzuziehen.

Bei 1200 € Brutto läge der Freibetrag dann bei 300 € und wenn du dann 900 € Netto bekommen würdest,dann hättest du max.nach Abzug der Freibeträge 600 € anrechenbares Einkommen.

Dann müsste ggf.geprüft werden ob ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte und wenn nicht,dann würdest du dir Differenz bis zu deinem Bedarf weiterhin als Aufstockung erhalten.

Danke dir für deinen Stern !

Kurze Beispielrechnung eines angemeldeten (!) Minijobs

Bsp1: 
450€ Minijob;
404€ Regelbedarf und Ausgangswert Konto

Abzüge vom RB durch Minijob:
450€-(20%+100€)=450€-190€=260€

Dein Konto:
450€ Minijob + (404€- 260€) Arbeitsamt
= 594€

! nicht gemeldete Minijobs können vollständige Nachzahlung in kompletter Lohnhöhe bis sogar Sperre nach sich ziehen

Soo, dann mal zum Thema Zeitungsautragen. Trotz Mindestlohn bringt Zeitungsaustragen für Erwachsene nicht viel, wie viel genau ist jedoch auch stark von dem Zeitungsgewicht, dem Verlag, der Ortschaft und den zugeteilten Bezirken abhängig. Da du hier 1x die Woche schreibst, kann ich dir nur mal meine Erfahrung schreiben:

1x pro Woche, 2 Bezirke á ~500 Zeitungen; vom Verlag berechnete Austragezeit pro Lieferung: 4 Stunden, muss bis 18:00 des Folgetages ausgeliefert sein; Genannter ungefährer Monatsverdienst bei Vertragsabschluss: 40€ pro Bezirk bei Minderjährigen, fast 50€ Volljährige = ~100€ VJ. 2 Bezirke á 4 Lieferungen; Lohn auf Minijobbasis

Tatsachen:

  • Austragezeit: 2-5 Stunden je nach Gewicht (dünne Zeitungen schafft man einen Bezirk innerhalb einer Stunde, bei Schweren muss man doppelt oder sogar dreifach rennen);
  • Fahrt mit Auto lohnt nicht - keine Zeitersparnis aber Extrakosten, Fahhrad könnte erleichtern, tatsächlich aber nur bei Bezirken, in denen die Häuser weiter auseinander liegen (sonst brauchts absteigen um zum Briefkasten zu kommen länger)
  • M-Verdienst pendelt bei VJ, 2 B. zwischen 90 und 105€ (angemeldet beim Arbeitsamt, fällt ohne weiteren Minijob oder Extraarbeit in den normalen Freibetrag)
  • Kraftaufwand und gesundheitliche Belastung 2 Bezirke: hoch, man muss bei jedem Wetter raus

Fazit: am besten lokalen Zeitungsausträger entweder einmal begleiten oder Strecke zeigen lassen und nachgehen um Belastung auf Machbarkeit zu prüfen. Sonst gut als Lückenfüller während der Suche nach richtigem Minijob oder Teilzeiterwerb.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es geht um knapp 180 Exemplare in einem Bezirk direkt um die Ecke. Ich könnte auch noch einen weiteren Bezirk mit ca. 300 Zeitungen annehmen. Das entscheide ich aber erst, wenn ich weiß, wie hoch der Verdienst ist. Die 180 trage ich aber höchstwahrscheinlich aus. Ist direkt um die Ecke und nicht schlimm, wenn ich die Umhängetasche ein weiteres mal befüllen muss. Es geht mir in erster Linie um Beschäftigung und nicht um die Kröten.

Trotzdem: In der Mail vom Arbeitgeber war auch von Mindestlohn die Rede. Heißt das, die legen fest, wie lange ich für den Bezirk brauche? Kommt dann also auf die Schätzung/Großzügigkeit des AGs an, ob er mir 1h oder 2h anrechnet, wenn ich 1,5h brauche?! Oder gebe ich selbst an, wie lange ich jeweils gebraucht habe?

@Schoplom

Für die Strecke nutzen die Meisten in erster Linie eine Art Navi, der die Strecke auf Fußgänger berechnet, anhand dieser Zeit + Vorbereitungs/Einwerfsekunden wird auch auf den Mindestlohn hochgerechnet - oder zumindest versucht.

Solltest du länger als die errechnete Zeit auch nach der Eingewöhnung brauchen, könntest du dies angeben und evtl ein paar cent mehr bekommen - jedoch muss dies auch nachvollziehbare Gründe haben wie zB Briefkästen nicht von der Straße zugänglich, erst weitere Strecke zurückzulegen auf dem Grundstück.

Versucht: nur weil für dich 2h berechnet wurden, heißt leider nicht dass du nun 17€ pro Austragetag bekommst (Wären nette 68€ im Monat) - die gesonderte Wegstrecke kannst du tatsächlich meist eher als eine Art Fahrtgeld betrachten (anteilige Bezahlung). Die Stückzahl und die Gewichtsstaffelung spielen hier einen weit erheblicheren Rechnungsbetrag.

Das heißt ungefähr: ein Gebiet mit sehr hoher Siedlungsdichte ist auch eher im Mindestlohnbereich.

Bei uns bekam ich für die errechneten 2 Stunden eines Bezirks gerade einmal 52€ á 13€ pro Tag - gut, tatsächlich hab ich mit guter Kondition, guten Wetterbedingungen und leichten Zeitungen für diesen Bezirk wirklich nur ne Stunde gebraucht, nach der errechneten Zeit wäre ich aber deutlich unterm Mindestlohn gewesen.

Allerdings kann ich hier nur meine ländlich/kleinstädtisch geprägten Erfahrungen mitteilen, habe aus städtischen Bezirken sowohl von besseren als auch schlechteren Bezahlungen (auch verlagsabhängig) gehört.

Auf Erwerbseinkommen (dazu gehört auch das Zeitungsgeld), hast du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes.

Bei z.B. 200€ also 120€ zusätzlich zum Regelsatz?

@Schoplom

Genau richtig.... und Du musst den Job anmelden

darfst du arbeiten oder nicht? wenn dann darfst du soviel verdienen wie du möchtest und wie du benötigst um deinen bedarf zu decken. das ist doch logisch.

Ich bin mir nicht sicher. Habe aber angegeben, dass ich keine 8 Stunden arbeiten kann. Das wird auch der Arzt bestätigen. Ich würde auch nicht so viel verdienen, dass ich meinen Bedarf decken könnte. Bleibe also weiterhin im Bezug und habe Geld zusätzlich.

Dann würde ich als "eingeschränkt arbeitsfähig" gelten und es könnte passieren, dass ich zu einer "Teilzeit-Maßnahme" geschickt werde (gibt es das überhaupt)?

@Schoplom

ob und wieviel du arbeiten kannst, das entscheidet das jobcenter nach untersuchung durch den medizinischen dienst.

wenn die feststellen das du erwerbsgemindert bist, dann kannst du das beantragen beim rententräger diese anerkennung. solange kann dein arzt schreiben was er will, dass muss erstmal untersucht werden.

es gibt genügend teilzeitstellen die du belegen kannst, wo du noch genügend bedarfsdeckend verdienen kannst. wenn du bspweise ins callcenter gehst für 30 stunden die woche, dann gehst du dort mit knapp 900 brutto raus und wärest wahrscheinlich aus den bezug von alg2 raus. versuchs mal einfach. dann brauchst du auch nicht durch mist und kelte gehen für ein paar cent die woche.

@blumenkanne

Es geht mir ja in erster Linie daraum, dass ich zumindest einmal die Woche ein bisschen was zu tun habe. Ich kann mir (noch) nicht vorstellen, 6 Stunden am Tag am Telefon mit Leuten zu reden oder überhaupt 30 Stunden die Woche. Dafür bin ich zu lange raus. Auch der Arzt empfiehlt einen langsamen Schritt-für-Schritt Einstieg ins Berufsleben, weil die Erkrankung durch zu viel Stress wieder ausbrechen könnte.

@Schoplom

und das sieht der medizinische dienst auch so? der das deinem sb gesagt hat? dein arzt kann viel sagen wenn der tag lang ist.

du kannst auch 4-5 stunden arbeiten gehen. dazu musst du aber nicht bei wind und wetter durch den schmutz draußen laufen. es sei denn du möchtest es gerne, weil es zu deinem persönlichen workout gehört. du solltest schon dafür sorgen, dass du in einen bereich von mind. 3 stunden tgl kommst. das musst du bieten können um alg2 beziehen zu können - 3 stunden tgl. arbeitsfähig zu sein.

@Schoplom

In einem Call-Center kannst du durchaus auch halbe Schichten arbeiten. Für einen Wiedereinstieg ist das gar nicht so schlecht. Dort wird jedenfalls der Mindestlohn gezahlt.

Beim Zeitungsaustragen kommst du da nie drauf, wenn du deine tatsächliche Arbeitszeit berechnest.

@blumenkanne

Wenn man eine Warmmiete von angenommen 350 € zu zahlen hätte,dann ist man mit ca. 900 € Brutto und ca. 710 € Netto sicher nicht aus dem Bezug raus !

Denn von dem Nettoeinkommen blieben nach Abzug der Freibeträge die er auf Erwerbseinkommen hätte ( 260 € Freibetrag bei 900 € Brutto ) nur ca. 450 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Er würde demnach also noch min.ca. 300 € für seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bekommen,dass bekommt er an Wohngeld nicht,wenn er überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen würde.

@isomatte

schatzi ich red nicht von 900 brutto, sondern von 900 netto. damit ist er aus dem bezug raus. wer lesen kann ist klar im vorteil.

@blumenkanne

Dann würde ich dir raten deinen Kommentar mal zu lesen,denn da steht BRUTTO !

Und selbst wenn du 900 € Netto gemeint hättest,dann läge das Bruttoeinkommen um die 1200 € und er hätte somit einen Freibetrag von max.300 €.

Es bliebe dann nur ein anrechenbares Nettoeinkommen von ca. 600 € und da kannst du dir selber ausrechnen was nach Abzug der 404 € Regelsatz an anrechenbarem für die KDU - bleiben würde.

Und mit diesem Bruttoeinkommen hat man in der Regel kaum noch Anspruch auf Wohngeld,also bliebe nur die Aufstockung,zumindest bei uns hat man dann keinen Anspruch mehr auf Wohngeld,wenn man alleine wohnen würde.

@isomatte

dann kannst du doch rechnen. in der regel bekommt man in dieser höhe kein alg2 mehr. und wenn nur ein paar cent. da hat er einen höheren anspruch an wohngeld bei solchen beträgen und wird umgelagert. 350 euro für eine person ist schon arg hoch gegriffen. meist sind die kdu sehr viel niedriger für wohnungen bis 45qm.

@blumenkanne

Was erzählst du da für einen Blödsinn !

Such dir mal einen Rechner für Wohngeld,da wirst du sehen das man als Single mit 1200 € Brutto in der Regel keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat,wenn man nicht gerade in München oder einer anderen teuren Stadt wohnt,wo die KDU - nun mal höher sind,aber dann steigt ja auch der Bedarf an.

Wenn man keinen Anspruch auf Wohngeld hat,würdest du dann freiwillig auf ca. 150 € pro Monat verzichten ? Ich denke mal nicht !

350 € für die KDU - Warmmiete ist nicht zu hoch für eine Person,ich wohne in Thüringen in einer kleinen Stadt und da zahle ich warm 340 € für 48 qm.

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus
Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung
gekürzt wird.

Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro
liegen, bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger 20 Prozent (also
maximal 140 Euro). Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent
anrechnungsfrei.

Quelle:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697f908cff04.php

Die Grenzen zur Berechnung der Freibeträge haben sich schon lange erhöht !

@lastgasp

Das hat nichts mit dieser Änderung zu tun,die 100 € Grundfreibetrag existierten auch schon vorher,also ab der Einführung des ALG - 2 !

Es ist auch egal ob man einen Mini oder Midijob hat,was hier zählt ist nur das Brutto und Nettoeinkommen.

Was ich in deiner Antwort bemängelt hatte ist,dass du hier die schon seit Jahren veraltete Grenze von 800 € in Bezug auf die dann 20 % Freibetrag genannt hast.

Diese geht nach den 100 € Grundfreibetrag von 100 € - 1000 € Brutto und nicht nur bis 800 € und danach bleiben von 1000 € - 1200 € Brutto auch noch mal 10 % an Freibetrag.

Somit kann man bei einem Bruttoeinkommen von 1200 € auf 300 € Freibetrag kommen.

Wenn in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) auch noch min.1 minderjähriges Kind lebt,dann steigt die letzte Stufe der Freibeträge sogar von 1000 € - 1500 € Brutto an und davon dann 10 % Freibetrag.

Dann käme man auf 330 € Freibetrag,wenn man min.1500 € Brutto verdienen würde.