Jobcenter Anhörung wegen Überzahlter Leistung. Anzeige Betrug möglich?

4 Antworten

Muss ich denn allerdings jetzt mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug bzw. Missbrauch von Sozialleistungen Rechnen?

Ja, musst Du. Wenn die Berechnung des Jobcenters richtig ist und 30 Euros überzahlt wurden, dann war es in jedem Fall ein Betrug.. Du hast ein Merkblatt ausgehändigt bekommen, in dem Dir erklärt wurde, dass Du alle Einnahmen melden musst. Du hättest es also wissen können und wissen müssen. Ob die Einnahmen dann angerechnet werden - das entscheidest nicht Du, sondern das Jobcenter nach individueller Prüfung^^

Ich gehe aber davon aus, dass hier das Verfahren eingestellt wird - möglicherweise gegen eine kleine Geld- oder Arbeitsauflage.

Ganz sicher wird's nicht so schlimm, dass Du dann einen Eintrag im Führungszeugnis hast.

Einen Anwalt einzuschalten lohnt hier aber auf keinen Fall. Der kostet wesentlich mehr, als er am Ende nützen würde.

Kann schon passieren das es eine Anzeige gibt,aber wenn du es in deiner Anhörung so erklärst wie hier,also das du dachtest bist 100 € muss man es nicht gemeldet werden,weil das der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen ist,dann wird da sehr wahrscheinlich nichts weiter kommen,denn wegen den 30 € wird man dir wohl kaum einen Betrug unterstellen wollen !

Das mit den 30 € wird schon korrekt sein,zumindest dann wenn deine Eltern bzw.du für dich noch Kindergeld bekommen oder du z.B. eine Waisenrente bekommen würdest.

Denn ab deinem 18 Lebensjahr steht dir auf so genanntes sonstiges Einkommen,also was kein Erwerbseinkommen ist eine 30 € Versicherungspauschale zu.

Die würde dir praktisch in der Theorie von angenommen 190 € Kindergeld abgezogen,also dann nur 160 € auf deinen Bedarf angerechnet.

Sobald du aber eine Erwerbstätigkeit aufnimmst und wenn es nur 1 Tag wäre,fallen diese 30 € pauschal weg,dafür tritt dann der Freibetrag nach § 11 b SGB - ll für Erwerbseinkommen in kraft und dann gelten deine genannten 100 € Grundfreibetrag.

Das du dann nur ca. 80 € verdient hast ist dann Pech für dich gewesen.

Solltest dir also für die Zukunft merken,dass jede Veränderung in den wirtschaftlichen / finanziellen Verhältnissen vorher bzw. zeitnah zu melden sind,auch wenn du nur 30 € verdienen würdest.

Hallo Isomatte, vielen dank mal wieder für deine ausführliche Antwort. :) 

Danke, das Sie mir immer genaue und die besten Antworten auf meine Fragen geben und auch ein Dank, für die Ihrer seits genommene Zeit um sich mit meinen Anliegen zu beschäftigen.

Leider ist es mir aber nun nicht mehr möglich, dies bei der Anhörung zu dokumentieren. Ich habe bei der Anhörung schon Zwei Kreuze gemacht einmal bei:“ der Sachverhalt trifft zu“ und einmal: “ich werde den Betrag überweisen“.  Und habe denn unmittelbar danach die Anhörung  per Post weggeschickt. Da es mir nun nicht mehr möglich ist den Sachverhalt genauer in der Anhörung zu erläutern, kann ich also nun eventuell mit einer Anzeige rechnen? Vielen Dank schon mal für ihre Antwort. 

@Reviloone95

Ich denke nicht das da etwas kommen wird und wenn doch dann evtl.eine Verwarnung ohne Bußgeld !

Damit hast du ja keinen Fehler gemacht,es ist ja dann korrekt das du diese 30 € zu viel bezogen hast bzw.diese Beschäftigung aufgenommen hattest ohne es zu melden,also war es ja richtig das du es zugegeben hast und wenn du das ganze dann nach Zugang der Bankverbindung überweist sollte das normalerweise erledigt sein.

Zu der Überzahlung bzw.wie es so schön heißt zu unrecht bezogene Leistungen ist es ja nur dadurch gekommen,dass dann die 30 € Versicherungspauschale entfallen ist,weil dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen zur Anwendung kamen.

Hättest du kein sonstiges Einkommen gehabt,dann wäre es zu keiner Überzahlung gekommen weil du ja unter deinen 100 € Grundfreibetrag geblieben bist.

Und wie gesagt,wegen diesen 30 € wird man dir sicher keinen Betrugsversuch unterstellen und dir eine Anzeige reinwürgen,wenn es sonst noch zu keinen vergleichbaren Verfehlungen gekommen ist.

Nein mit dem Zurückzahlen ist es Erledigt da kommt nichts nach.

Da kommt nix mehr wenn du zahlst