Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

2 Antworten

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern?

Grundsätzlich ja, da geht es einem JobCenter nicht anders als anderen Gläubigern.

Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt 

Dieses Angebot hast Du erhalten und darfst darüber - in Abstimmung mit dem JobCenter - (mit)bestimmen.

Muss man den Antrag dann stellen

ja

bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung
zurückgefordert wird?

Am Bescheid - der Rückzahlungspflicht - ändert sich grundsätzlich nichts.

Wenn man dir schon 2 Möglichkeiten zur Wahl stellt, dann muss das einmalige anrechenbare Einkommen aber geringer als dein Bedarf gewesen sein.

Denn wäre das nicht der Fall und es würde bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen, dann muss zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Sicher müsste dann bei Wunsch einer Ratenzahlung ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Wenn man dir schon 2 Möglichkeiten zur Wahl stellt, dann muss das einmalige anrechenbare Einkommen aber geringer als dein Bedarf gewesen sein.

So ist es. Sehr korrekt.

Sicher müsste dann bei Wunsch einer Ratenzahlung ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Wie geht das? Formfrei? Noch bevor der Bescheid zur Rückforderung erlassen wird oder erst danach?

@zzzZZZ111222

Ja, schriftlich und formlos, nachdem die schriftliche Forderung vom Jobcenter eingetroffen ist.

@isomatte

Top! Danke!!!