Angst vor Abmahnung/Kündigung auf Arbeit?

10 Antworten

Man kann dich nicht für etwas privat organisiertes abmahnen oder kündigen.

War jetzt ein Fettnäpfchen ja, aber es ist kein Schaden für die Personen entstanden und ehrlich gesagt find ich auch dass die sich echt künstlich aufgeregt haben. Wen interessiert es denn ob Person A jetzt mehr als Person B gegeben hat

(ich geh ja mal davon aus dass da Name + gegebener Betrag stand und jetzt nicht die persönliche Wohnadresse oder Geburtsdaten)

Würd ne Entschuldigungsmail in die Runde schicken, weils schon ne blöde Aktion war - aber du kannst ja auch ehrlich sein und sagen "Ich hab halt echt nicht um die Ecke gedacht" (Zu dem sollte man nie erwarten, dass echt Jeder etwas gibt bezüglich des "Die Personen, die noch nix gegeben haben", das bleibt einem immer selbst überlassen ;) )

hermann50665 
Fragesteller
 13.07.2021, 22:40

Genau,auf der Liste standen nur die Namen und der Betrag. Keine weiteren Daten, wie Adressen oder so.

wenn die Höhe der jew Beteiligung freiwillig war, ist es absolut indiskret diese Zahlen allen mitzuteilen.., eine Kündigung ist dafür nicht zu befürchten, aber du musst halt damit leben das das Vertrauen der Kollegen in deine diskretion nicht mehr besonders groß sein dürfte…

Ich hätte das gar nicht gemacht! Einfach mal weiter als von 12 bis mittags denken, denn der Tag hat 24 Stunden.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich nichts Wildes und eine Kündigung kann mir auch aufgrund Deiner Reue nicht vorstellen.

hermann50665 
Fragesteller
 14.07.2021, 10:01

Ja. Stimmt. Das war unüberlegt und leichtfertig von mir. Bin auch noch gar nicht so lange im Arbeitsleben, bin Werkstudent in dieser Firma seit einem Jahr, aber das rechtfertigt das auch nicht.

Du hast einen Fehler gemacht und ich verstehe, dass manche Kollegen sauer sind, wenn alle eine Liste sehen können in der vermerkt ist, wer wieviel gegeben hat.

Das hat aber nichts mit der Arbeit an sich zu tun und wird nicht zu einer Abmahnung, geschweige denn zu einer Kündigung führen. Betriebsgeheimnisse hast Du ja nicht verraten

hermann50665 
Fragesteller
 14.07.2021, 10:13

Danke für deine Antwort! Hast du eine Idee, wie man das wieder gerade biegen könnte?

Hexle2  14.07.2021, 10:27
@hermann50665

Ich würde jetzt nichts mehr machen. Was passiert ist, ist passiert und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Du hast gemerkt, dass Du einen Fehler gemacht hast und hast Dich auch schon entschuldigt.

Wenn Du jetzt "in Aktion" trittst, rührst Du doch nur alles wieder auf, das wäre "Verschlimmbessern". Mit der Zeit ist das vergessen, da musst Du jetzt halt durch.

Die Aktion von dir war äußerst ungeschickt, aber da es sich nicht um einen Auftrag der Firma sondern quasi um die private Organisation einer Kollegenverabschiedung gehandelt hat, kann es keine Abmahnung der Firma geben, eine Kündigung kann ich mir gar nicht vorstellen. Bei beidem, Abmahnung und Kündigung, hat die Personalvertretung ein Mitspracherecht.