Arbeitgeber verweigert Annahme der Kündigung, was soll ich tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich hier nicht um einen Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen zur Kündigungsfrist handelt, so ist der Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Paragraf 622 BGB für eine arbeitnehmerseitige Kündigung zum 15. oder zum Monatsende vom Arbeitgeber mit einer Frist von 4 Wochen zu akzeptieren. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer schon mindestens 2 Jahre bis 5 Jahre beschäftigt war. Dann gelten die in 622 BGB genannten ( verlängerten ) Kündigungsfristen und Daten nur für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Einen Aufhebungsvertrag benötigt es daher auch nicht ( und dort stimme ich Deiner ratgebenden Meinung auch vollkommen zu ), und für eine ausserordentliche ( fristlose ) Kündigung durch den Arbeitgeber ist hier auch kein Grund zu erkennen. Daher am besten heute die schriftliche Kündigung unter Zeugen übergeben. Dann kann sich der Arbeitgeber verweigern wie er will, sie gilt bereits als zugestellt, wenn Du ihm sie in seinem Beisein notfalls "offen" auf den Schreibtisch legst. 

trowtnAuegarF 
Fragesteller
 15.07.2015, 10:00

Der Vertrag hat keine besonderen Regelungen im Kündigungsfall. Es ist nur das vermerkt, was oben in der Frage aufgeschrieben wurde.

Die Kündigung wurde heute morgen bei seinem - ich weiss nicht, Betriebsleiter oder ähnlich (der hat die Ermächtigung vom großen Chef, einzustellen und zu kündigen) - abgegeben und dann von diesem Leiter abgelehnt. Es wurde das Kündigungsdatum vom Leiter durchgestrichen und durch den 31.08.15 ersetzt. Danach wurde vom Leiter der Erhalt per Unterschrift bestätigt. Dann kam der Hinweis seinerseits, das die Frist nicht rechtens ist, aber ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt. Stimmt mein Mann dem nicht zu, kann er seinen Resturlaub und seine Ansprüche knicken und bekommt die fristlose Kündigung.

Ich weiss nicht, nach welchem Recht die handeln, aber das scheint kein Irdisches zu sein ...

Parhalia  15.07.2015, 10:31
@trowtnAuegarF

Ja, da riecht es in der Tat nach dem Versuch einer "Rechtsbeugung" durch den Arbeitgeber, bzw. seiner bevollmächtigten Vertreter. Damit kämen sie im Zweifelsfall allerdings keinesfalls durch, weil Dein Mann seine rechtliche Möglichkeit der Kündigung am 15.7 zum 15.8 korrekt formuliert und durch Übergabe zugestellt hat. Die nachträgliche ( vom Vertreter einseitige ) Änderung des Datums und Beifügung einer Unterschrift ist nicht zulässig. Ich bin mir jetzt rechtlich nicht exakt sicher, aber DAS könnte zusätzlich eine Urkundenfälschung und Nötigung ( wegen des aufgezwungenen Aufhebungsvertrages entgegen des Rechtes des Arbeitnehmers ) seitens der Arbeitgebervertretung darstellen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Erstberatung wurde bereits empfohlen. Alternativ lässt sich auch eine erste Anfrage bei der nächsten Niederlassung einer Gewerkschaft stellen. Die beraten in der Regel auch Arbeitnehmer , welche ( noch ) keine Mitgliedschaft haben. Auf jeden Fall umgehend qualifizierten Rat einholen.

trowtnAuegarF 
Fragesteller
 15.07.2015, 10:36
@Parhalia

Super! Vielen vielen Dank!

Parhalia  15.07.2015, 11:08
@trowtnAuegarF

Gerne geschehen😉 Wenn es hart auf hart kommt, muss der Anspruch auf korrekten Lohn, Urlaubsanrechnung, korrektes Austrittsdatum etc. pp. auch arbeitsgerichtlich geltend gemacht werden, wenn der AG auf stur schaltet und Stress schiebt. 

trowtnAuegarF 
Fragesteller
 15.07.2015, 19:25
@Parhalia

Das Reiten auf den § hat geholfen. Das Arbeitsverhältnis ist nun (nach Androhung unsererseits mit sämtlichen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln) vertragsgemäß beendet worden.

Parhalia  16.07.2015, 09:33
@trowtnAuegarF

Ja Super☺ Dann drücke ich Euch die Daumen, künftig einen korrekten Arbeitgeber zu finden.

Nach dem, was Du schreibst, gelten für die Kündigung durch Deinen Mann die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 1: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats!

Dein Mann hat sich also völlig korrekt verhalten - und er hat (weil er eine Bestätigung bekommen hat) auch einen sicheren Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung.

Der Arbeitgeber kann die Kündigung nicht "verweigern"!

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf. Wenn Dein Mann fristgerecht gekündigt hat (und das hat er), dann kann sich der Arbeitgeber "auf den Kopf stellen" - wenn er will.

gab es eine Lohnkürzung für die Zeit der Krankschreibung

Eine Lohnkürzung ist rechtswidrig.

In der Regel reicht es, wenn der Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung (mit angemessener Fristsetzung von z.B. 2 Wochen) unrechtmäßig eingehaltener Ansprüche aufgefordert und für den Fall der Weigerung oder Fristverstreichung Klage beim Arbeitsgericht angekündigt wird.

Für eine Klage braucht man zunächst (in dieser Instanz) keinen Rechtsanwalt, den man ohnehin selbst bezahlen muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens; ob man einen Anwalt einschaltet, hängt also davon ab, wie "Schwierig" die Streitangelegenheit ist (wenn man rechtsschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied ist, stellt sich diese Frage selbstverständlich nicht).

Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts eingereicht; diese nimmt die Klage auch zur Niederschrift auf und hilft dabei kostenlos bei der Formulierung.

Die Klagemöglichkeit (oder auch Notwendigkeit!) gilt selbstverständlich auch für den Fall der angedrohten fristlosen Kündigung. Hier muss dann innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung Klage erhoben werden auf Feststellung, dass durch die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden ist. Ohne eine solche Klage gegen eine fristlose Kündigung würde es - in der Regel - im Falle von Arbeitslosigkeit zu einer Sperre durch die Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 kommen (bei einer fristlosen Kündigung wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer durch schuldhaftes Verhalten seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbei geführt hat).

Eine Sperre gibt es in der Regel auch bei Eigenkündigungen des Arbeitnehmers, wenn es nicht Umstände gibt, die - wie möglicherweise in der Situation Deines Mannes - eine Kündigung rechtfertigen. Dein Mann sollte sich unbedingt und umgehend mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzten!!

Familiengerd  15.07.2015, 11:30

Nachtrag zum Urlaubsanspruch:

Wenn das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung länger als 6 Monate (sogenannte "Wartezeit") bestanden hat und da es in der 2. Jahreshälfte endet, hat Dein Mann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (abzüglich bereits genommener Tage), mindestens aber - sofern es eine entsprechende Vereinbarung zu einer anteiligen Verrechnung gibt und er einen höheren als den gesetzlichen Urlaubsanspruch hat - auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 in Verbindung mit § 5).

Wenn er den gesamten Urlaub beanspruchst, hat er allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr gegen einen neuen Arbeitgeber in diesem Jahr (es sei denn, der Anspruch dort wäre höher als beim jetzigen).

Wenn der ihm noch zustehende Urlaub innerhalb der Kündigungsfrist ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, muss er ausgezahlt werden (BUrlG § 7 Abs. 4); der Arbeitgeber darf die Gewährung aber nur aus - wirklich! - dringenden betrieblichen Gründen verweigern!

trowtnAuegarF 
Fragesteller
 15.07.2015, 19:27
@Familiengerd

Hallo

danke für Deine Worte und Hilfestellung. Mittlerweile ist das Thema erledigt, die Kündigung ist durch. Bei der Arbeitsagentur vorstellig werden braucht mein Mann nicht, da er einen reibungslosen Übergang in einem neuen Job hat. (Er hatte neben den gesamten Schwierigkeiten heute also auch noch einen Glücksgriff ;-) )

Da kommt einiges zusammen. An Eurer Stelle würde ich SOFORT einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, wenn ihr schildert, wie dringend die Sache ist,  bekommt ihr sofort einen Termin. Und der kann die ganze Sache viel besser aufdröseln, als wir hier. Ich wünsch euch jedenfalls viel Erfolg 👍

Hallo,

ich würde die Kündigung per Post mit Einschreiben +Rückschein senden. So hast du schonmal schriftlich, dass die Kündigung versandt und dann auch mit Unterschrift angenommen wurde. Falls es zum Rechtsstreit oder ähnliches kommt hilft das bestimmt. Genauer kann ich da leider nicht helfen da ich damit zum Glück noch keine Erfahrungen mit hatte..

Drücke die Daumen!

fettberg  15.07.2015, 08:25

boaaar wenn du keine Ahnung hast dann schreib einfach nichts anstatt so ein Blödsinn zu schreiben.

Nicole1955  15.07.2015, 08:29
@fettberg

Der Kommentar war definitiv überflüssiger als meiner

Familiengerd  15.07.2015, 19:52
@fettberg

@ fettberg:

Einmal abgesehen davon, dass eine Einschreibsendung nicht mit Rückschein, sondern als Einwurfeinschreiben erfolgen sollte:

Womit willst Du denn wohl Dein schreierisches (und unberechtigtes!) "boaaar [...] so ein Blödsinn" bergründen können?!?!



trowtnAuegarF 
Fragesteller
 15.07.2015, 08:26

Hallo Nicole.

Die Kündigung wurde persönlich übergeben und der Empfang sogar bestätigt. Somit gilt sie als eingegangen. Aber dann plötzlich hiess es, der Termin stimmt nicht.

Und darum wird jetzt gestritten. 15. - ja oder nein? Die Gesetzeslage spricht aber eindeutig - sofern nichts Anderes vereinbart wurde, kann man mit 4 Wochenfrist zum 15. oder 30. kündigen. Aber die wollen das nicht. Die drehen ihm jetzt den Strick.

Nicole1955  15.07.2015, 08:33
@trowtnAuegarF

Achso, okay. Puh, da bleibt dann vermutlich wirklich nur ein Anwalt. Fraglich, ob sich der Anwalt da "lohnt".. Der kassiert ja vermutlich schon für einen schnelle Beratung am Telefon...

Die einfachste Lösung : die Kündigung zum 30.8 akzeptieren, ab zum Arzt, Sachlage erklären und krank schreiben lassen wegen akuter Panikattacken oder sowas. Ich finde es zwar schlimm, so etwas zu raten scheint mir in dem Fall jedoch angemessen. 

Da die Firma anscheinend macht, was sie will scheint das die stressfreieste Variante zu sein.