fristlose Kündigung trotz unbefristeten Festvertrag

5 Antworten

Selbst ein Insolvenzverwalter muss gute Gründe haben, um fristlos kündigen zu können. "Betriebsbedingt" reicht nicht. Bei der Anzahl der Gekündigten sind überdies vermutlich gar die Anzeigepflichten gegenüber dem Arbeitsamt gem. KSchG § 17 vor der Kündigung einzuhalten.

Ich vermute, hier hat Euer Arbeitgeber einige gesetzliche Pflichten verletzt. Schau auch mal bei www.abfindunginfo.de. Da findest Du noch mehr Tipps und auch einen Link auf eine kleine Checkliste, wie Due prüftst, ob Deine Kündigung wirksam ist.

Würde ohne Hintergrundwissen nein sagen. Wenn insgesamt 31 Leute entlassen werden, muss die Firma größer sein, sprich es könnte einen Betriebsrat geben. Ist dem so?

mimmole 
Fragesteller
 23.11.2012, 20:11

Danke für die Antworten. Nein einen Betriebsrat gibt es nicht. Nur eine "Vertrauensperson" LOL!

will100wissen  23.11.2012, 20:26
@mimmole

Was sagt die dazu? Vermutlich nichts. Anspruch auf Abfindung habt Ihr nicht. Die wäre ein Angebot der Firma, dass Ihr vorzeitig geht. Könnte auch ein Dank sein. Da die Firma keine zahlen will (wenn Sie es täte, könnte es passieren, dass ihr kein Alg bekommt. Kommt darauf an, wie das mit der Abfindung geschrieben wird) empfehle ich Arbeitsgericht. Hört sich schlimm an, ist es nicht. Entweder tut ihr Euch zusammen oder Du gehst alleine hin. Kostet in der ersten Instanz nichts und brauchst auch keinen Anwalt. Da reichst Du Klage gegen die Kündigung ein, und dann geht es seinen Gang. Kann dauern, und ergibt meistens eine Wiedereinstellung und Abfindungszahlung (die dann nicht angerechnet wird) Wenn Du Rechtschutz hast, und kein Bock auf Schreibkram, geh zu einem Anwalt mit Arbeitsrecht (Branchenbuch) Achtung muss innerhalb von drei Wochen nach Kündigung geschehen!!!!! Denke daran Dich umgehen arbeitslos zu melden!! Lies mal was der Arbeitgeber auf das Formular schreibt, dass er ausfüllen muss. Dann weißt Du eventuell den Grund, bzw. kannst aufmucken, wenn was falsches drinn steht. Viel Glück!

mimmole 
Fragesteller
 23.11.2012, 20:34
@will100wissen

Ich darf die Vertrauensperson nur ansprechen solange ich Firmenzugehörig bin. Ja, ich weiss totaler Quatsch! In die Firma möchte ich mich ehrlich gesagt nicht zurückklagen. Nach dieser Vorgehensweise und einigen anderen Vorfällen würde ich die Firma als Arbeitsplatz nicht mehr sehr schätzen und mich eher unwohl fühlen. Das mit dem Arbeitsgericht werde ich jedoch mal anfragen und mich schlau machen!

Vielen Dank an alle!

will100wissen  23.11.2012, 20:55
@mimmole

weil die Gerichte wissen, dass es mit dem "an Arbeitsplatz zurück " schwer ist, läuft es meistens auf Geld raus ;-) halt als Entschädigung. Oftmals ist die Summe auch höher als eine Abfindung (das ist ja 1/2 Monatsgehalt pro Jahr) Geh zum Gericht, das hilft weiter. Denke an die Frist, ist ganz wichtig, Klage muss innerhalb der drei Wochen vorliegen!!!! Toitoitoi

Da das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand hat, greift das KschG. Eine betriebsbedingte Kündigung wird aber eingeräumt, um beispielsweise fundamentale Erneuerungen zu schaffen, die ggf. eine Weiterbeschäftigung einer marginalen Abteilung nicht mehr sinnvoll macht. Also würde ich pauschak sagen, dass die Kündigung nicht nichtig ist. Nichtsdestotrotz hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Nennung der konkreten Gründe der fristlosen Kündigung.

Ich würde eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In erster Instanz ist sie für den Arbeitnehmer unentgeltlich.

Dein Betrieb muß schon die Fristen einhalten wenn er Dich aus betrieblichen Gründen kündigen will.

Ein Recht auf eine Abfindung gibt es nicht. Du wirst eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen.

Wenn sich dabei herausstellt das der Betrieb Dich zu Unrecht entlassen hat kannst Du Dir eine Abfindung erstreiten.

Die Klage muß innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang erhoben werden.

Eine fristlose Kündigung ist ohne Beründung unmöglich. Ihr habt 3 Wochen Zeit, dagegen vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben. Das ist KOSTENLOS und ihr braucht auch keinen Anwalt.

Aber ACHTUNG wenn ihr doch einen Anwalt einschaltet, müsst ihr den auf jeden Fall selbst bezahlen. Vielleicht findet ihr ja einen, der euch alle zusammen vertritt.