fristlose Kündigung trotz unbefristeten Festvertrag

5 Antworten

Selbst ein Insolvenzverwalter muss gute Gründe haben, um fristlos kündigen zu können. "Betriebsbedingt" reicht nicht. Bei der Anzahl der Gekündigten sind überdies vermutlich gar die Anzeigepflichten gegenüber dem Arbeitsamt gem. KSchG § 17 vor der Kündigung einzuhalten.

Ich vermute, hier hat Euer Arbeitgeber einige gesetzliche Pflichten verletzt. Schau auch mal bei www.abfindunginfo.de. Da findest Du noch mehr Tipps und auch einen Link auf eine kleine Checkliste, wie Due prüftst, ob Deine Kündigung wirksam ist.

Würde ohne Hintergrundwissen nein sagen. Wenn insgesamt 31 Leute entlassen werden, muss die Firma größer sein, sprich es könnte einen Betriebsrat geben. Ist dem so?

Da das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand hat, greift das KschG. Eine betriebsbedingte Kündigung wird aber eingeräumt, um beispielsweise fundamentale Erneuerungen zu schaffen, die ggf. eine Weiterbeschäftigung einer marginalen Abteilung nicht mehr sinnvoll macht. Also würde ich pauschak sagen, dass die Kündigung nicht nichtig ist. Nichtsdestotrotz hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Nennung der konkreten Gründe der fristlosen Kündigung.

Ich würde eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In erster Instanz ist sie für den Arbeitnehmer unentgeltlich.

Dein Betrieb muß schon die Fristen einhalten wenn er Dich aus betrieblichen Gründen kündigen will.

Ein Recht auf eine Abfindung gibt es nicht. Du wirst eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen.

Wenn sich dabei herausstellt das der Betrieb Dich zu Unrecht entlassen hat kannst Du Dir eine Abfindung erstreiten.

Die Klage muß innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang erhoben werden.

Eine fristlose Kündigung ist ohne Beründung unmöglich. Ihr habt 3 Wochen Zeit, dagegen vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben. Das ist KOSTENLOS und ihr braucht auch keinen Anwalt.

Aber ACHTUNG wenn ihr doch einen Anwalt einschaltet, müsst ihr den auf jeden Fall selbst bezahlen. Vielleicht findet ihr ja einen, der euch alle zusammen vertritt.