Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens

6 Antworten

Ja, theoretisch geht das.

Aber mich wundert es, dass der BR den Schritt geht... meistens hat der leitende Angestellte einen Disziplinarvorgesetzen und meistens haben leitende Angestellte Verträge, wo man die ganz schnell "kündigen" kann, da braucht man nichtmal eine Abmahung.

Man einigt sich im "beiderseitigen" Einverständnis.

Egentlich müßte sie erst eine Abmahnung bekommen bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Wenn aber die Störung des Betriebsfriedens dermaßen in sämtliche Belange der Firma übergreift, selbst der BR der fristlosen Kündigung positiv gegenüber steht, sollte man es tun.

Es MUSS keine Abmahnung kommen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer auch ohne Abmahnung möglich. Das Stören des Betriebsfriedens ist hier ein Kündigungsgrund, der mE keine kündigungsvorbereitende Maßnahmen , wie Abmahnungen, bedarf.

das ist gut möglich

Ihr habt euch an den Betriebsrat gewandt und das ist der richtige Weg. Die Abmahnung ist u.U. wegen fehlender rechtlicher Grundlage eh unwirksam. Ob diese leitende Angestellte überhaupt eine Disziplinarvorgesetze ist kann man ggf. auch anzweifeln.Macht druck beim Betriebsrat, der soll mal was für seine Daseinsberechtigung tun.

Scheinbar sieht der Betriebsrat ja diese Möglichkeit. Für Aussenstehende ist das wirklich nicht zu beantworten. Bei einem eetl. Kündigungsschutzverfahren, das ja dann sicherlich zingend von ihr angestrebt wird, muss wiederum der Einzelfall geprüft werden. Pauschal kann hier selbst ein Arbeitsrechtler im Voraus gar nichts sagen.