Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens
Hallo,
folgendes Szenario:
Eine leitende Angestellte mit 5 Unterstellten versucht, ihre Unterstellten gegeneinander auszuspielen. Sie lügt dabei und versucht, zu Mobbing aufzurufen (z.B. sollen Kollegen nicht mehr auf Fehler aufmerksam gemacht werden, wann man sie bemerkt, auch sollte man nicht zu freundlich zu seinen Kollegen sein, sofern Kollege A irgend etwas falsch macht, soll Kollege B die Vorgesetzte sofort davon unterrichten etc.). Besagte leitende Angestellte pflegt einen anmaßenden Umgangston sowohl mit ihren Unterstellten als auch mit Kollegen anderer Abteilungen. Im ganzen Unternehmen möchte niemand mit ihr zusammenarbeiten. Um sich Vorteile zu verschaffen, hat sie bereits Kollegen aus anderen Abteilungen geschadet. Wegen einer Bagatelle hat sie einen ihrer Unterstellten abgemahnt, um die gesamte Abteilung zu disziplinieren, und hierbei ihren Vorgesetzten vorgeschoben, der die Bagatelle eigener Aussage nach nicht abgemahnt hätte. Die Unterstellten besagter leitender Angestellter sitzen wöchentlich beim BR und heulen sich aus.
Der BR möchte jetzt die Abmahnung und letztlich Kündigung besagter leitender Angestellter wegen "Störung des Betriebsfriedens" beantragen. Von schlichtenden Gesprächen versprechen sich weder die Unterstellten noch der BR etwas.
Kann die leitende Angestellte aus diesem Grund gekündigt werden?
Vorab danke für jede Info! Tanja
6 Antworten
Ja, theoretisch geht das.
Aber mich wundert es, dass der BR den Schritt geht... meistens hat der leitende Angestellte einen Disziplinarvorgesetzen und meistens haben leitende Angestellte Verträge, wo man die ganz schnell "kündigen" kann, da braucht man nichtmal eine Abmahung.
Man einigt sich im "beiderseitigen" Einverständnis.
Egentlich müßte sie erst eine Abmahnung bekommen bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Wenn aber die Störung des Betriebsfriedens dermaßen in sämtliche Belange der Firma übergreift, selbst der BR der fristlosen Kündigung positiv gegenüber steht, sollte man es tun.
Es MUSS keine Abmahnung kommen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer auch ohne Abmahnung möglich. Das Stören des Betriebsfriedens ist hier ein Kündigungsgrund, der mE keine kündigungsvorbereitende Maßnahmen , wie Abmahnungen, bedarf.
das ist gut möglich
Ihr habt euch an den Betriebsrat gewandt und das ist der richtige Weg. Die Abmahnung ist u.U. wegen fehlender rechtlicher Grundlage eh unwirksam. Ob diese leitende Angestellte überhaupt eine Disziplinarvorgesetze ist kann man ggf. auch anzweifeln.Macht druck beim Betriebsrat, der soll mal was für seine Daseinsberechtigung tun.
Scheinbar sieht der Betriebsrat ja diese Möglichkeit. Für Aussenstehende ist das wirklich nicht zu beantworten. Bei einem eetl. Kündigungsschutzverfahren, das ja dann sicherlich zingend von ihr angestrebt wird, muss wiederum der Einzelfall geprüft werden. Pauschal kann hier selbst ein Arbeitsrechtler im Voraus gar nichts sagen.