Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?
Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.
Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.
Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.
Jetzt zu meiner Unsicherheit:
Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?
Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?
Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.
Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.
MfG Kucki-22
9 Antworten
Es gibt im Sozialversicherungsrecht das sogenannte "einheitliche Beschäftigungsverhältnis". Übt jemand bei einem Arbeitgeber mehrere Beschäftigungen (oder eine Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit) aus, so gilt die widerlegbare Vermutung, dass es sich hierbei um eine Beschäftigung handelt.
Nun liegt es an dir (und deinem Arbeit- / Auftraggeber) zu belegen, dass es sich um zwei unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Dass du also nicht das, was du in der Firma eh schon machst, nun auch "selbständig" machst, sondern es etwas anderes ist. Ein Indiz dafür wäre z.B., dass du deine Produkte selbst vermarktest, andere Abnehmer hast, also in deiner selbständigen Tätigkeit selbst auf dem Markt tätig wirst - und nicht bloß für deinen Arbeitgeber zuhause werkelst. Dass du in dem, was du selbständig machst, nicht den Weisungen deines Arbeitgebers unterworfen bist hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit.
Das Kriterium "nur ein Auftraggeber" ist natürlich ein starkes Indiz, das gegen eine selbständige Tätigkeit spricht, aber auch kein KO-Kriterium. Es gibt die Regelung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI (arbeitnehmerähnliche Selbständige) - die wäre sonst überflüssig.
Es gibt (für dich und deinen Auftraggeber) die Möglichkeit, sich an die "Clearingstelle" der Deutschen Rentenversicherung Bund oder an deine Krankenkasse zu wenden mit der Bitte, zu überprüfen, ob du in deiner Nebentätigkeit selbständig bist. Da bekommst du dann einen Bescheid und hast Rechtssicherheit.
Wow das ging ja schnell,
@ DerJoergi
Also mein AG hat mein Gewerbe schriftlich abgesegnet
und möchte mein Produkt kaufen, da die Firma diese Produkte nicht
annährend selber herstellen kann.
@Pasha78
Früher oder später würde ich eh ein Gewerbe anmelden. Das
ganze Papierkram ist kein Problem für mich da mir sowas auch Spaß
macht.
Der Auftrag wäre eine Finanzielle große Hilfe für mich und meine Familie...
@Zonki
Der Artikelist für das Unternehmen.
@MkausK
Ahja danke
MfG
Also wenn du nur einen Auftraggeber hast, ist das generell schonmal ein deutliches Indiz für eine vorliegende Scheinselbständigkeit.
Wenn du dann auch noch als Angestellter bei dem Auftraggeber arbeitest, dann wirkt das nicht gerade entlastend, was diesen Tatbestand angeht.
Ganz ehrlich - ich würde an deiner Stelle die Finger von sowas lassen. Wenn du mehrere Auftraggeber hast, ist es ok, aber in dieser Konstellation würde ich das nicht machen.
Auch wenn es schön klingt, sein eigenes Gewerbe zu haben - damit hast du ziemlich viel Arbeit (Bürokratie), das solltest du bei deinen Überlegungen mit berücksichtigen.
Warum baust du die Dinger nicht und bietest deinem Chef an, sie ihm gegen eine entsprechende Gehaltserhöhung zu überlassen? Das wäre die einfachste Lösung für alle Seiten.....
Will dein Chef deine Modelle Privat kaufen oder für sein Unternehmen ?
Kenne mich mit den größenordnungen nicht aus aber 17.000€ ist viel Geld da hätte ich gedacht für sein Unternehmen ?
Interessante Frage. Mit Scheinselbstständigkeit hab ich mich zwar bisher nur in der Theorie beschäftigt, dennoch glaube ich nicht, dass ein einmaliger Verkauf einer Ware hier zu einem Problem führen würde. Ganz grundsätzlich wäre natürlich auch noch relevant, ob der Arbeitgeber ähnliche Modelle herstellt oder verkauft. Weist dein Produkt keine Ähnlichkeit zu den Produkten des AG auf, wäre das schon mal positiv für dich. Dann muss die Bindung an nur einen Auftraggeber auf Dauer angelegt sein. Bei Existenzgründern werden da wohl die ersten drei Jahre fokussiert.