Darf mir Arbeitgeber eigenes Gewerbe verbieten?
Hallo, ich arbeite für ein Unternehmen, das produkte am Telefon und im Außendienst verkauft als Telefonverkäufer und bald als Aussendienstverkäufer. Nun habe ich ein ebook geschrieben und betreibe einen blog, der/das Hilfestellung bietet für Telefonverkäufer und tipps für das bessere Verkaufen. Das Ebook möchte ich gerne zum Kauf anbieten. Darf mir der Arbeitgeber das untersagen, denn ich gehe weder der gleichen Arbeit die ich hauptberuflich ausübe bei der konlurrenz nach, noch gründe ich ein Unternehmen, welches die gleichen Produkte und dienstleistubgen anbietet wie mein Arbeitgeber. Ich freue mich über Antworten. MfG Phil
5 Antworten
Grundsätzlich kann der AG Dir den Nebenerwerb nur untersagen, wenn es wichtige Gründe dafür gibt. Üblich und anerkannt sein soll die Konkurrenz zu seinem Geschäftszweig oder ein Umfang der Tätigkeit, der Deine Arbeitsfähigkeit zweifelhaft macht.
U.U. mag er in dem Buch ja auch den Verrat von Betriebsgeheimnissen sehen. Ich weiss es nicht.
Letztlich kann niemand hier Deine Situation beurteilen, da niemand hier die Argumentation Deines Chefs kennt.
Im Übrigen würde der Verkauf bloss eigener Bücher wohl kaum als Gewerbe gelten, sondern eher als der klassische freie Beruf des Schriftstellers.
Ich bezweifle auch, ob da überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht.
Nein, das darf er Dir nicht verbieten. Aber selbstverständlich darfst Du nichts reinschreiben, was Du im Laufe Deiner Arbeit bei Deinem Arbeitgeber gelernt hast. Und dann wird so ein Buch vermutlich nicht viel Sinn machen, oder?
Wenn der Chef den Eindruck hast, dass du deine bezahlte Stellung benutzt um in Wirklichkeit günstig abgesichert, eine selbständige Tätigkeit auszuüben, kann er dir auch kündigen.
Das wird er auch tun, wenn er glaubt, dass du deine Arbeit nur noch halbherzig ausübst.
Wenn du von deiner Geschäftsidee überzeugt bist, dann geh den Weg auch ganz und melde dein Gewerbe an.
Schau in deinen Arbeitsvertrag. da wirst du finden, dass du weder im gleichen Gewerbe einen Nebenjob ausführen darfst oder auch nicht dich damit neben deiner Arbeit selbständig machen darfst. Das wäre ein Vertragsbruch.
Nein kann er nicht, wenn dein Gewerbe nicht den Geschäftsbereich des Arbeitgebers betrifft - er kann dir aber eine Nebenbeschäftigung untersagen!