Mehrere Jobs und Gewerbe?

9 Antworten

Bei der Menge, wird dir dein AG ein dickes "Nein" geben.

Wozu er in den meisten Fällen kein Recht hat.

Lieber DanielK960,

theoretisch kannst du alles machen... ;-)

...praktisch ist jedoch nur ein 450-Euro-Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung erlaubt:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Ein Gewerbe im Nebenerwerb ist ebenso möglich - du mußt dies nur in deiner Einkommensteuererklärung mit angeben!

Es gibt keine steuerfreien Tätigkeiten ausser beim Minijob, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet!

In der Summe der einzelnen Arbeitnehmerjobs darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden, was Dir eine "natürliche" Grenze setzt. Darüber hinaus kann nur ein Minijob steuerbegünstigt ausgeführt werden, bei allen anderen fallen die normale Abzüge an. Was Du als Nebengewerbe ausübst ist fast egal, so lange das Nebengewerbe keine Konkurrenztätigkeit zu einem der Arbeitgeber darstellt.

Theoretisch geht das und praktisch auch, wenn deine Minijobs zusammen nicht mehr als 450 Euro im Monat ausmachen.

Wenn Du alles unter einen Hut bringen kannst und keinen Deiner Arbeitgeber vernachlässigst, sicher.

Es hat nur Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung (... und auf Deinen Geldbeutel).