Rundfunkgebühren bei Nebenerwerb?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für jede Betriebsstätte ist grundsätzlich mindestens ein Drittel Beitrag monatlich zu bezahlen (es gibt eine von der Zahl der Mitarbeiter abhängige Staffel). Da du dein Nebengewerbe in deiner Privatwohnung ausübst, hast du da zwar eine Betriebsstätte, sie ist aber nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht beitragspflichtig, wenn du für deine Wohnung schon einen Rundfunkbeitrag entrichtest. Da du das ja tust, ist die Betriebsstätte beitragsfrei und du musst dafür nichts zahlen. Allerdings könnte noch für dein Kfz ein Drittel Beitrag anfallen. Dazu wäre es aber erforderlich, dass du dieses für deinen Nebenerwerb auch tatsächlich zumindest regelmäßig nutzt. Dabei kommt es auf den Umfang im einzelnen ebenso wenig an wie auf die Anmeldung als Firmenfahrzeug oder dessen teilweise steuerliche Geltendmachung. Da nach deinen Angaben die Arbeiten aber von zu Hause aus erledigt werden, musst du dir da auch keine Sorgen machen. Kritisch wird es, wenn du einen Festsetzungsbescheid über Rundfunkbeiträge erhältst. Dann bitte beim Beitragsservice sofort Widerspruch einlegen.

Falls du eine Steuernummer für dein Nebengewerbe hast und ggf. Arbeits-zimmer und Arbeitsmittel steuerlich geltend machst, hast du eine "Betriebs-stätte". Und für die sind Gebühren fällig, ungeachtet der Anzahl von Empfangs anlagen (auch ein geschäftlich genutztes Smartphone/Notebook ist eine solche).

P.S. Die Höhe macht mich stutzig: Es müssten für ein Quartal eigentlich 2x 53,94 € sein (17,98 im Monat)...

@ThommyHilfiger

Mein Nebengewerbe ist minimal und wird mit meiner privaten Steuernummer beim Finanzamt bearbeitet. Die Betriebsstätte ist gleichzeitig mein privater Wohnsitz, hier wird auch kein Raum steuerlich als Gewerbe verrechnet. Smartphone oder Laptop wurden auch nicht gewerblich genutzt, bzw, darüber angeschafft.Es gibt keine Empfangsgeräte. Die vorhandenen Empfangsgeräte sind privat und hierfür wird sowieso GEZ entrichtet. Ich frage mich nur für was ich bezahlen soll???

@flowerpower1970

Ich versuch nochmal zu erklären, wie die ticken: Es ist schwer zu erklären, daß du trotz gewerblicher Tätigkeit kein einziges Geschäftsgespräch übers Smartphone führst oder Lieferanten übers Internet recherchierst. In beiden Fällen würdest du MÖGLICHE Empfangsgeräte gewerblich nutzen. Übrigens: Die "GEZ" gibts nicht mehr, die heißt jetzt "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Näheres findest du unter www.rundfunkbeitrag.de

du hast ohne wenn und aber ein gewerbe, also eine betriebsstätte. wenn diese von zu hause aus ausgeführt wird, ist es eine betriebsstätte in der wohnung. das musst du schriftlich einreichen und darum bitten aus deiner betriebsstätte eine in der wohnung zu machen. dann musst du für diese auch keine beiträge bezahlen.

Da die Dame dir gesagt hat, dass es hinfällig sei, gehe ich auch davon aus, dass es so ist.

Vermutlich wurde es falsch vermerkt und der Brief ging so dennoch an dich raus. Ich würde definitiv noch einmal nachfragen und mich auf das Gespräch mit der Dame beziehen!