Arbeitgeber verbietet Kleingewerbeanmeldung -Hilfe?

3 Antworten

Sei doch Deinem Lehrherrn dankbar, daß er Dich durch diese Ablehnung vor Deinem wirtschaftlichen Zusammenbruch bewahrt.

Auf den gloriosen Einfall, Chinaramsch zu importieren und sich dann mit einem Knebelvertrag an Amazock zu binden, sind schon viele gekommen. Die bevölkern die Warteräume der Job-Center und der Schuldnerberatungen.

MutiServerCraft 
Fragesteller
 30.04.2019, 16:34

Also darum geht es ja nicht 😅 und auch nicht darum das ich mein ganzes Geld da reinschmeiße, wenn es nichts ist hab ich eben mal 200 Euro verloren aber gelernt das das ganze für mich nichts ist und wenn es doch Geld abwirft auch wenn nur 70 Euro, wären ist es ein schöner Nebenverdienst.

Wann ist ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss der Ausbildungsbetrieb vorab informiert werden. Der kann den Nebenjob in folgenden Fällen untersagen:

  • Der Ausbildungserfolg ist gefährdet, weil sich der Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirkt.
  • Der Nebenjob findet bei der Konkurrenz statt: Es gilt das „Wettbewerbsverbot“, demzufolge volljährige Arbeitnehmer nebenberuflich nicht für konkurrierende Unternehmen tätig sein dürfen.

Hat man im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch der Nebenjob ruhen: Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen urlaubende Arbeitnehmer „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/

MutiServerCraft 
Fragesteller
 30.04.2019, 16:39

Danke, kenne ich aber schon und beantwortet leider meine Frage nicht ganz.

Möglicherweise könnten Interessen der Firma betroffen sein.

Weil Du keine genauen Angaben gemacht hast, haben sie Dir deshalb keine Erlaubnis gegeben.

Entweder Du gibst der Firma eine ganz genaue Liste, was für Produkte Du handeln willst und frägst nochmals um Erlaubnis - oder zu verzichtest auf Deine Idee. (Wenn Du das Kleingewerbe ohne Genehmigung trotzdem durchführst, wäre dies ein Kündigungsgrund.)

MutiServerCraft 
Fragesteller
 30.04.2019, 16:44

Eigentlich sollte kein interessenskonflikt herrschen da mein Ausbildungsbetrieb im IT Unternehmen ist der Dienstleistungen anbietet aber ich denke du hast recht, die sind wohl nicht zufrieden welche Ware ich wohl verkaufen will. Ich kann aber auch schlecht sagen welche ich verkaufen will ich kann ihnen Kategorien nennen das ist kein Problem aber mehr geht nicht weil da nicht mehr ist zum Preisgeben.

Ist ja ähnlich wenn ich nur Bücher verkaufen würde dann würde ich ja nicht sagen welche Bücher sondern einfach nur Bücher verkaufen.

MaxiHer  30.04.2019, 16:51

Wenn Dein Betrieb ein IT-Dienstleister ist - dann könnte eventuell ein Konflikt mit möglichen/zukünftigen Kunden entstehen (z.B. wenn Du von einem Wettbewerber dieses Kunden eine Ware vertreibst).

Möglicherweise will man solche Interessenkonflikte unterbinden.

MutiServerCraft 
Fragesteller
 30.04.2019, 16:57
@MaxiHer

Na von dieser Möglichkeit geh ich nicht aus da der Ausbildungsbetrieb nur Geschäfte mit Firmenkunden macht und nicht mit Privatpersonen und ich nicht anfangen werde bei einem Amazonkunden seine Infrastruktur einzurichten.

Trotzdem danke ^^

ich versuche die Idee mit dem ausführlichen aufschreiben, dann seh ich mal weiter.