Wann soll ich den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren?

2 Antworten

Auf meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich für eine Nebentätigkeit eine Zustimmung vom Arbeitgeber einholen soll.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag wirklich nur steht, dass Du für die Ausübung einer Nebentätigkeit die Zustimmung (Genehmigung) des Arbeitgebers einzuholen hast, dann ist diese Klausel nichtig/unwirksam. Sie wäre nur wirksam, wenn sie die weitere Erklärung enthielte, dass die Zustimmung (Genehmigung) zu erteilen sei, wenn es keine Gründe gibt, die eine Verweigerung rechtfertigen würden.

Aus dem Verlangen nach Einholen der der Zustimmung (Genehmigung) könnte man ableiten, dass der Arbeitgeber informiert werden muss; das ist hier aber nicht der Fall, weil die Klausel nichtig ist.

Informiert werden muss der Arbeitgeber nur, wenn das vertraglich so vereinbart wurde (was hier durch die nichtige Klausel aber nicht gegeben ist) oder wenn die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgeber beeinträchtigen würde.

Eine solche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn die Nebentätigkeit eine konkurrierende Tätigkeit oder eine relevante (andere) Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb ist, wenn durch sie die Hauptbeschäftigung beeinträchtigt wird (z.B. durch Übermüdung) oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden (z.B. Überschreitung der erlaubten Arbeitszeitgrenzen oder Nichteinhaltung der Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG).

Was die erlaubten Arbeitszeiten betrifft: Da Du eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben willst, spielen die dafür aufzuwendenden Arbeitszeiten keine Rolle, so wenig, wie es auch keine rolle spielt, wenn ein Arbeitnehmer sich die ganze Nacht mit Online-Spielen oder Feiern "um die Ohren schlägt (soweit dadurch wegen z.B. Übermüdung der Hauptjob nicht beeinträchtigt wird).

Wenn also Deine selbstständige Nebentätigkeit die Interessen Deines Arbeitgebers nicht berührt (es sich also nicht um eine konkurrierende Nebentätigkeit handelt und die Ausübung auch keine negativen Auswirkungen auf Deine Hauptbeschäftigung hat) und wenn es auch keine Vereinbarung gibt, dass Du Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren hast, dann brauchst Du Deinem Arbeitgeber auch überhaupt nichts von Deiner Nebentätigkeit mitzuteilen!

Eine andere Frage ist die, ob Du das dennoch tun willst.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur während einer vereinbarten Probezeit ordentlich gekündigt werden; danach nur dann, wenn die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Wenn Du den Arbeitgeber also nicht informierst (erlaubterweise), er aber davon erfährt (und "sauer" ist), kann er Dir in der Probezeit also problemlos kündigen, danach nicht mehr, ob mit oder ohne Vereinbarung einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit. Er kann auch den befristeten Vertrag einfach nicht verlängern.

Wenn Du Deinen Arbeitgeber aber so einschätzt, dass er Dir keine Schwierigkeiten machen wird, solltest Du - des guten "Klimas" wegen - ihn informieren und seine Zustimmung vorab einholen (obwohl Du das nicht musst); verweigert er aber ohne berechtigenden Grund (rechtswidrig) seine Zustimmung, darfst Du Dich darüber hinwegsetzen (still und heimlich).

Das generelle Verbot einer Nebenbeschäftigung ist ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung (Grundgesetz GG Art 12 Abs. 1).

du musst dir erst die erlaubnis des arbeitgebers holen, bevor du das gewerbe anfängst!! ihn zu informieren reicht nicht aus!

roy68 
Fragesteller
 10.10.2020, 12:33

Ja, das weiß ich schon. Ich fange mit der Gewerbe nicht an, bevor ich eine Zustimmung vom Arbeitgeber bekomme. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, ob ich vor oder nach dem Arbeitsbeginn diesen einholen soll.

alexs72  10.10.2020, 12:39
@roy68

hmmm...am besten gleich! wenn er sein ok gibt, dann kannst du durchstarten...wenn er nö sagt, dann ist das halt so! aber wenn dein gewerbe nicht artverwandt, mit deinem job ist und du der firma keine konkurrenz machst...dann dürfte es kein problem sein!

Familiengerd  10.10.2020, 23:41

Das ist schlicht und einfach falsch (Erklärung folgt mit eigener Ant).

Familiengerd  11.10.2020, 13:26
@Familiengerd

Nachtrag: Die Erklärung dazu ist jetzt in meiner eigenen Antwort nachzulesen.

alexs72  11.10.2020, 13:48
@Familiengerd

lesen...darüber nachdenken und erst dann schreiben! ;-) du musst keinen roman schreiben, wenn du die individuellen voraussetzungen, zu fs und vertrag gar nicht kennst! ;-)

Familiengerd  11.10.2020, 14:27
@alexs72
lesen...darüber nachdenken und erst dann schreiben

Und das hättest Du Dir merken sollen bei Deiner Erwiderung! Denn dann hättest Du feststellen müssen, dass ich Voraussetzungen für meine Antwort formuliert habe, was Du also ganz offensichtlich ignorierst.

Im Übrigen ändert das alles nicht daran, dass Deine Antwort ganz einfach falsch ist - ganz unabhängig von den "individuellen voraussetzungen, zu fs und vertrag"!