Angabe falscher Personalien - mit was muss man rechnen?

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Bist du vorbestraft?

Wenn nicht, sollte nix passieren. was ich mir schon alles erlauben durfte ohne eine einzige Strafe, ist wirklich unglaublich.

Also mach dir kein Kopp

oOLeeLeeOo 
Fragesteller
 06.11.2010, 02:36

Haha nein zum Glück absolut unbekannt bei unseren Lieben Freunden und Helfern.. ^^

Nun ja, es ist Urkundenfälschung. Auf die steht eine Geldstrafe und in schweren Fällen sogar ne Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, die dann allerdings nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Des kann verdammt teuer werden, trotz das es nur ein "leichter" Verstoß war.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Still  06.11.2010, 09:48

Gelinde gesagt hast du keine Ahnung von der Materie!

jakkily  06.11.2010, 11:58
@Still

Ich habe schon Ahnung von der Materie.

Naja, wenn man aber bedenkt, dass es gleich 2 OWIG waren.... Ruhestörung (117 OWIG) UND falsche Personalien (111 OWIG) ..... Dann zieh dich mal warm an. :-)