Fahrkarten Kontrolle, Falsche Angabe?

9 Antworten

Folgendes könnte passieren:

  • du machst richtige Angaben -> erhöhtes Beförderungsentgeld
  • du machst keine Angaben -> Polizei wird gerufen -> Strafanzeige + zivilrechtliche Ansprüche (erhöhtes Beförderungsentgeld)
  • du gibst der Polizei gegenüber auch noch falsche Personalien an -> Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen und OWi nach § 111 OWiG + zivilrechtliche Ansprüche

Die Kontrolleure haben z.T. direkt Zugriff auf die EMÄ. Bedeutet sie finden schnell raus wenn du gelogen hast.

Und du siehst (hoffentlich), dass deine Idee ziemlicher Blödsinn ist... denn es bringt dir nur Nachteile wenn du keine oder falsche Personalien angibst.

Hallo Fritiseur,

selbstverständlich sind die Kontrolleure berechtigt Deine Personalien durch Vorlage gültiger Ausweisdokumente zu überprüfen.

Wenn Du Dich weigerst, Deinen Ausweis vorzuzeigen, ergibt sich für die Kontrolleure der Verdacht des Erschleichens von Leistungen, Strafbar gem. § 265 StGB.

Dieser Verdacht berechtig wiederum die Kontrolleure zur vorläufigen Festnahme nach §127 (1) StPO und sie sind nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet die Polizei zu rufen.

Die Kosten für den Polizeieinsatz musst Du zwar nicht tragen, aber wenn sich rausstellt, dass Du hier wirklich ohne gültigen Fahrausweis gefahren bist, bekommst Du auf jeden Fall eine Strafanzeige im Gegensatz, wenn die nur die Kontrolleure aufgeschrieben hätten.

Die Bahn stellt erst beim 3. mal Schwarzfahren Strafantrag, die Polizei nimmt gleich beim ersten mal die Strafanzeige auf.

Schöne Grüße
TheGrow

PS: Es ist durchaus möglich, dass wenn die Bahn durch den Polizeieinsatz Verspätungen bekommt, dass sie dann Regressansprüche gegen Dich stellt und zwar unabhängig, ob Du wirklich Leistungen erschlichen hast oder nur die Fahrkarte, bzw. den Ausweis nicht wie vorgeschrieben vorgezeigt hast.

Fritiseur 
Fragesteller
 04.05.2017, 16:50

Du Antwortest immer sehr sachlich und kompetent !! Cooler Typ

Du musst nichts sagen, das stimmt. allerdings warum soll ich zahlen wenn du Mist baust? Das sehe ICH nun wiederum gar nicht ein.

Fritiseur 
Fragesteller
 18.03.2013, 11:51

hä ? Was hat das denn mit dir zu tun und das du Zahlen musst ? und die Frage ist immernoch: ist es Gesetzeswiedrig was falsches zu Sagen bei den Kontrolleuren

Nordseefan  18.03.2013, 11:58
@Fritiseur

Was das mit mir zu tun hat? Wenn du nicht den Einsatz bezahlen würdest, bezahlt ihn der Steuerzahler also ich.

Und du brauchst nichts sagen, kannst auch was falsches sagen bei den Kontrolleuren. Nur die wollen ihr Geld. Und damit sie an selbiges kommen, den Ausweis. Weigerst du dich holen sie eben die Polizei. Und da musst du dich ausweisen.

Fritiseur 
Fragesteller
 18.03.2013, 12:01
@Nordseefan

d.h. es wäre Legitim Kontrolleuren immer falsche Daten zu geben und entweder sie glauben es dir: glück oder halt nicht: Polizei -> 40€. Also ein Vorteil entegegengesetz zu dem Szenario das man gleich die Wahrheit sagt. (Mal abgesehen von der Anzeige, die aber sowieso nie gestellt wird, jedenfalls ist mir kein Fall bekannt.)

JamesGerling  19.10.2014, 23:34
@Nordseefan

Sag was falsches und zur Leistungserschleichung kommt noch Betrug hinzu.... toller Tipp!

Kooperierst du nicht, wird die Polizei hinzugezogen - von einer Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen bist du dann nicht mehr weit entfernt. Auf die wird meist freundlicherweise verzichtet, wenn du Angaben machst und bezahlst.

Du bist total auf dem Holzweg wenn du glaubst du befindest dich in einem öffentlichen Verkehrsmittel in einem rechtsfreien Raum.Einerseits haben die Kontrolleure In den Fahrzeugen und den dazu gehörigen Anlagen Hausrecht,außerdem gibt es Beförderungsbestimmungen und bei Nichteinhaltung machst du dich strafbar mit allen Konsequenzen die sich aus deinem Verhalten ergeben.

Fritiseur 
Fragesteller
 18.03.2013, 11:29

das hab ich doch nie Gedacht, die Frage war gegen Welches Gesetz es verstößt Kontrollören die eigentlich garnicht berechtigt sind meine Personalien aufzunehmen bzw bei denen ich das Recht habe die Angabe der personalien zu verweigern, wenn ich ihnen falsche Personalien gebe

Peter501  18.03.2013, 11:37
@Fritiseur

Wie kommst du darauf,dass die Kontrollkräfte nicht dazu berechtigt sind deine Personalien aufzunehmen?Wenn du dich weigerst dürfen sie dich sogar bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Fritiseur 
Fragesteller
 18.03.2013, 11:40
@Peter501

weil ich Gesetzlich nur dazu verpflichtet bin der Polizei und anderen Behören Angaben zu machen soweit ich weiss. Kann mich ja auch jeder Frisör nach meinen Personalien Fragen und ich muss ihm die dann geben oder wie ? Ja das ist das Jedermannsrecht, jeder darf mich dann Festhalten nicht nur der Kontrolleur. Aber Angaben muss ich denen nicht machen soweit ich weiss.

Peter501  18.03.2013, 11:45
@Fritiseur

Du bist zu bequem in den entsprechenden Gesetzen und Bestimmungen nachzulesen.Bleib bei deiner Meinung,die werden dich schon eines besseren belehren.

Fritiseur 
Fragesteller
 18.03.2013, 11:49
@Peter501

Entschuldige das ich mir nicht 500Seiten Gesetzestexte und AGB's durchlese sondern hier Frage, dann sind ja praktisch alle Leute hier Bequem sich irgendwas durchzulesen Anleitungen etc.... Sinnlos dieses Statement.

JamesGerling  19.10.2014, 23:36
@Fritiseur

Ja, ich bin gesetzlich nicht dazu verpflichtet dem Prüfer Angaben zu machen, provoziere damit aber evtl auch einen Einsatz der Polizei meine Daten festzustellen. Falsche Angaben = Straftat