Einspruch nach angeblicher Ruhestörung?

6 Antworten

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endlich mal den Mut haben und nicht bezahlen,wenn es so ist wie geschildert,

müssen erstmal Beweise da sein.Spreche mit den Leuten sachlich mal selbst,

vielleicht findet ihr eine Einigung.

zahlen auf keinem Fall, aber dann kommt es natürlich zu Gericht.

Ich würde Einspruch einlegen.

Du wirst doch beweisen können, dass Deine Zimmerkollegen am besagten Tag nicht zu Hause waren.

Und es ist wohl auch beweisbar, dass keine Polizei in dieser Nacht da war.

Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und die örtliche Presse informieren!

Zwischen 21:00 und 2:00 Uhr haben wir auf Zimmerlautstärke Musik gehört, gequatscht etc.

Wichtig: Hat sich die Nachberin am besagten Abend gemeldet und darum gebeten die Lautstärke zu reduzieren?

Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn die Polizei informieren?

Bei einer Störung der Nachtruhe und nachdem sich der Nachbar gegenüber ihren Bitten nicht einsichtig gezeigt hat, können Sie die örtliche Polizei über die Ruhestörung informieren. Ein Polizeibeamter wird dann bei dem Übeltäter klingeln und ihn bitten, etwas leiser zu sein. Sollte erneut eine Beschwerde eingehen, kann bei gegebenem Anlass die Quelle des Lärms – z.B. eine Stereoanlage – polizeilich beschlagnahmt werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-laermbelaestigung/

Wo gefeiert wird taucht auch irgendwann die Trachten-Gruppe auf.

In der Regel haben Polizisten jedoch Verständnis dafür, dass es im Sommer ungewollt auch mal etwas lauter sein kann.

Wenn nach der Belehrung durch die Polizei entsprechend gehandelt wird, ist die Sache eigentlich auch in Ordnung.

2 Tage später kam ein Polizist an die Haustür und sprach von einer Beschwerde mit anschließender Aufnahme aller Bewohner der WG.

Das finde ich schon sehr grenzwertig!

In erste Linie ist nämlich der Vermieter für die Einhaltung der Ruhezeiten, bzw. dem Abschalten der Ruhestörungen zuständig.

Die Adressdaten der WG-Bewohner hätte man auch ganz einfach über das Einwohnerregister in Erfahrung bringen können.

Und nach 2 Tagen lässt sich auch nicht mehr bestimmen, ob es sich tatsächlich um eine unerträgliche Lärmbelästigung handelt.

Genauso gut könnte sie behaupten, ein Autofahrer wäre mit 55 km/h in einer 30er Zone unterwegs gewesen.

Nun sind gegen jeden von uns Schreiben der Stadt eingegangen, dass uns eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird und jeder 180 Euro bezahlen soll.

3 meiner Mit-Bewohner waren am besagten Tag nicht mal da und Ich hab wie bereits gesagt extra drauf geachtet keinen krach zu machen.

Man kann nicht automatisch alle unter Generalverdacht stellen.

Für mich stellt sich sowieso die Frage, wie die Sache im Bezug auf die WG zu bewerten ist.

In der Regel gibt es einen oder mehrere Hauptmieter und Untermieter mit einem Untermietvertrag.

Das ändert zwar nichts an der Pflicht die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten, allerdings greift für mein Rechtsempfinden hier sog. Verursacherprinzip.

Es kann nur einen Besitzer der Anlage geben, die angeblich zu laut war. Wer zu laut gelacht oder geredet hat, lässt sich ebenfalls nicht eindeutig zuordnen.

Lässt sich z.B. der Fahrer auf einem Blitzer-Foto nicht eindeutig identifizieren und mehrere Familienmitglieder oder Freund behaupten gefahren wird das Verfahren eingestellt, weil man für ein Vergehen nur eine Person verurteilen kann.

Ähnlich läuft es ab, wenn Drogen bei eine Kontrolle aus dem Wagen geworfen werden. Es reicht nicht nachzuweisen, dass die Drogen aus dem Auto geflogen sind. Sie müssen dem Besitzer zweifellos zugeordnet werden.

Bei 180,- EUR pro Mann eine anwaltliche Fallbewertung sicher gut investiertes Geld.

Bei der Erstberatung unterliegen Anwälte einer Gebührenordnung. Die würden sich zwischen 50,- und 100,- EUR bewegen.

Ohne Zeugen hat deine Nachbarin kaum eine Chance. Warum das so ist, kannst du hier nachlesen:

https://www.detectivecondor.de/ratgeber/ruhestoerung-beweisen

Weitere Informationen zum Thema:

https://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/was-ist-eigentlich-ruhestoerung/?cookieSetting=true

Sollte die Behörde tatsächlich an ihren durch nichts bewiesenen Bußgeldbescheide festhalten, würde ich die Sache öffentlich machen.

Solche Willkür kann schließlich jeden betreffen.

Wenn die Musik nicht zu laut ist, qualmt der Grill zu stark.

Irgendwas ist doch immer - was dem lieben Nachbar nicht passt.

Mein Tipp:

Lasst es drauf ankommen!

Für mich kaum vorstellbar, dass das Verwaltungsgericht solche Bescheide für Rechtens anerkennt.

Viel Erfolg!!

Dann solltet Ihr alle Einspruch einlegen.

Alle mit der Begründung, keine Ruhestörung bewirkt und/oder geduldet zu haben.

Wer will wissen, wer abwesend war und wer nicht.

Natürlich widersprechen. Allerdings muss jeder WG-Bewohner selbst für sich Widerspruch mit entsprechender Begründung einlegen.