Polizist gibt falsche Auskunft?
Hallo! Ich gebe euch ein Beispiel. Meine kleinen Kinder werden von einem fremden alten Mann fotografiert. Wir wollen Strafanzeige erstatten wegen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Denn man darf doch von niemanden einfach unerlaubt Fotos machen oder? Nun sagte der Polizist das diese Strafanzeige nicht möglich ist da es erlaubt ist und der Mann nur eine Straftat begeht wenn er die Fotos veröffentlicht! Stimmt diese Aussage? Ein alter Mann macht Fotos von KINDERN!!!!??? Wie nennt man das wenn ein Polizist sozusagen falsche Aussagen gibt.
Danke!
7 Antworten
Niemand darf gezielt und unerlaubt deine Kinder fotografieren.
Erlaubt ist lediglich, wenn man etwas fotografiert und Personen zufällig auf das Foto geraten.
Gerne !:-)
... und das steht in welchem Gesetz???
welche rechtliche Grundlage hat das?
StGB 201a ?
Die Aussage ist korrekt
Er darf Fotos machen, er darf sie nur nicht veröffentlichen oder sonstwie weitergeben.
Der Polizist hat sogar Recht.
Fotos für den Eigenbedarf sind erlaubt.
Denn man darf doch von niemanden einfach unerlaubt Fotos machen oder?
Doch, das darf man, solange man sie nicht veröffentlicht.
Nun sagte der Polizist das diese Strafanzeige nicht möglich ist da es erlaubt ist und der Mann nur eine Straftat begeht wenn er die Fotos veröffentlicht!
Richtig, genau das schrieb ich oben.
Stimmt diese Aussage?
Ja, sie stimmt.
Wie nennt man das wenn ein Polizist sozusagen falsche Aussagen gibt.
Das weiß ich nicht, aber in diesem Fall stimmt seine Aussage ja.
Aber ein Foto eines Kindes zu machen gilt doch schon als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Bilder befinden sich schließlich in fremden Händen!
Das Recht am eigenen Bild (Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. - Wikipedia) betrifft tatsächlich nur die Veröffentlichung. Man darf Fotos von anderen machen, nur eben nicht z.B. in sozialen Medien veröffentlichen. Sonst dürfte man an Touristenhotspots ja nie Fotos machen, weil ja meist andere mit drauf sind.
Der Polizist hat somit keine Falschaussage getroffen.
Bei Touristenhotspots schießt du ja keine Bilder von den Personen sondern lediglich der schönen Aussicht etc. Es kann passieren daß dir dann jemand ins Bild läuft dies ist dann auch vollkommen ok.
.... oder von Statuen, Gebäuden und sonstigen Sachen. Auch als Nicht-Tourist darf ich ein Bild von meinen Kindern am Spielplatz, bei Events oder sonst wo (außer Freibad, wegen der „leichten Bekleidung“) machen, wenn andere darauf auch zu sehen sind. Für den privaten Gebrauch darf man nun mal Bilder auch von anderen herstellen. Ist halt so, auch wenn es dir nicht passt.
Ich habe meine Kinder nicht fotografiert sondern sie wurden fotografiert! Direkt vor der Haustuer!
Danke!