Falsche Personalien beim Schwarzfahren angegeben, wird was passieren?

6 Antworten

Abgesehen vom Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) bist du verpflichtet, deine Personalien wahrheitsgemäß anzugeben. Tust du das nicht, handelst du gem. § 111 OWiG ordnungswidrig.

Man ist nur verpflichtet Justizbeamten richtige Personalien anzugeben, und nicht "normalen" Personen.

@DerJanHeineMann

Ja, stimmt. Ich habe im Kopf schon weitergedacht, dass der Kontrolleur die Polizei hinzugerufen hat und der FS dieser gegenüber falsche Angaben gemacht hat.

Im Eifer des Gefechts dran vorbeigedacht :-)

Normalerweise verlangen die immer nach einem Perso und solange sie deine richtige Identität nicht ausfindig gemacht haben, musst du mit Ihnen aussteigen und warten.

Der kontrolleur wird jetzt häufiger die Strecke fahren, der erwischt ihn, wetten?

Kann passieren

Bei uns in Hamburg machen das soviele, ich bezweifle das irgendwas passieren wird, wollte eigentlich nur die Meinung eines Typens hören der schonmal mit sowas Erfahrung hatte

@DerJanHeineMann

Die allermeisten betrügen jedenfalls nicht. Durch die Angabe falscher Daten handelt es sich auch keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Ob du noch erwischt wirst ? - schwer zu sagen. Vermutlich wohl leider eher nicht. Die entscheidende Frage ist aber eh, ob du etwas daraus lernen wirst oder auf die schiefe Bahn geraten wirst.

@Steuerbaer

vielleicht sollten wir gf bitten, deine IP-Adresse an die Hamburger Verkehrsbetriebe zu melden^^

Solange ich anderen Personen mit meinen Taten nicht schade, interessiert es mich ehrlich gesagt auch nicht. Statt ethisch Objektiv zu denken bzw. zu urteilen, tut ihr es in Subjektivität dem Staat gerichtet , aber naja , was will man von Personen erwarten die nie mit solchen Problemen in Kontakt gerieten.

@DerJanHeineMann

Nur mit dem kleinen Unterschied, dass "der Staat" letztenlich wir alle sind. Wenn alle so denken wüeden wie, du - wo wären wir dann?

@DerJanHeineMann

Hmm, "ethisch Objektivität" bedeutet also das der guter Herr sich Dienste erschleichen darf solange keine Einzelperson dabei zu schaden kommt. Interessante Interpretation Ethik...

@IanGaepit

Wir hatten damals auch wenig Geld,ersehnten uns einige Dienstleistungen aber solchen Delikte noch zu rechtfertigen erzeugt einen Personenkult der unter korrupte "Gnassel" läuft

Lass dich nicht verrückt machen. Das ist alles vollkommener Blödsinn und jedenfalls keinesfalls ein Betrug oder sonst irgendwie strafbar.

Wenn der Kontrollor so naiv war, dir deine Angaben zu glauben, ist das ganz alleine sein Problem. Er hätte ja die Personalien feststellen oder allenfalls durch die Polizei feststellen lassen können.

Ja, scheinbar bist du davon gekommen. Ich würd mich darauf aber zukünftig nicht verlassen ;-)

Minderjährig?

Man weiß nicht was passieren wird, ist sowieso jetzt zu spät...