Anfrage wegen Klimaanlagen einbau Mietwohung : Keine Antwort, weder auf Fax, Mail oder Schriftlich

8 Antworten

Hallo icebear,

den Kauf und Betrieb einer mobilen Klimaanlage kann Dir der Vermieter nicht verwehren, es sei denn sie stört oder schädigt die Nachbarschaft. Insofern kannst Du Dein Privatvergnügen durchführen (und einen Abwärmeschlauch aus dem gekippten Fenster hängen). Die Effizienz und damit einhergehende Stromkosten sind auch Dein Privatvergnügen und gehen allein zu Deinen Lasten.

Der feste Einbau (Installation am Baukörper, Kernbohrungen etc.) ist etwas anderes und Bedarf der Zustimmung des Vermieters (Eigentümers).

Gruß Dietmar Bakel

icebear1981 
Fragesteller
 03.08.2013, 22:24

Jo, son Teil is grad hier kaputt gegangen. Aber zum schlafen genauso wenig Tauglich wie n Kaffee ... Laut und noch schlechtere Energieeffizienz wie ne richtige :-(

Und das die Feste Installation die Zustimmung des Vermieters bedarf steht außer Frage, ier geht es darum, wenn dieser allgemein Antworten schuldig bleibt (und das nicht nur in der Klima Sache)

DietmarBakel  05.08.2013, 15:34
@icebear1981

Auf deren website zu lesen (u.a.):

Eine professionelle Betreuung bewirkt zufriedene Mieter und vermeidet hohe Fluktuation. Der Einsatz zahlt sich aus.

.... Hier können Sie uns eine Frage stellen. Wir beantworten diese umgehend.

http://www.altundkelber.de/faq/neue_frage.asp

Ich würde auch mal da anrufen, was mit Deinen ganzen Anfragen passiert ist.

Bauliche Veränderungen sind ja immer so'n Ding, dafür gibt es nicht unbedingt eine Genehmigung... Für diese Hitzewelle wird es bestimmt schwierig, wenn Du da eine kurzfristige Lösung haben willst. Tut es nicht auch erstmal ein mobiles Klimagerät nur für das Schlafzimmer? Dafür brauchst Du keine Genehmigung.

icebear1981 
Fragesteller
 03.08.2013, 22:26

Jo hatte ich bis es vor kurzem kaput gegangen ist, allerdings ist an Schlaf bei der Lautstärke auch leider nicht wirklich zu denken :-(

Wird es in der Wohnung im Sommer sehr heiß, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Unter Umständen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich, hier Entscheidungen von Gerichten in Hamburg und Berlin. Voraussetzung ist aber, das der Vermieter nicht für einen Wärmeschutz gesorgt hat, der aktuellen Ansprüchen genügt. In einem der verhandelten Fälle bemängelt der Mieter einer Obergeschosswohnung in Hamburg, das die Temperaturen in seiner Wohnung im Sommer tagsüber bei 30 Grad lägen. Nachts sollen noch mehr als 25 Grad gemessen worden sein. Das AG ging von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte dem Mieter eine Zahlungsminderung von 20 % zu (AZ: 46 C 108/04). In Berlin heizte sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer auf 46 Grad auf. Normales Wohnen sei daher nicht möglich gewesen. Das LG Berlin lehnte die Ansprüche auf fristlose Kündigung allerdings ab mit der Begründung das die Temperaturmessungen nicht nachvollziehbar seien. Diese Entscheidung hob der Verfassungsgerichtshof Berlin auf ( VerfGH 40/06). Jetzt entscheidet eine andere Kammer des LG neu.

Naja, keine Antwort ist doch auch eine Antwort, oder? Wenn es keine Antwort gibt, gibt es eben auch keine Erlaubnis. Eine Antwort erzwingen kannst Du nicht, dazu ist niemand verpflichtet...

icebear1981 
Fragesteller
 03.08.2013, 22:39

... danke für die Aufschlußreiche Antwort ... mit der Meinung drückt man doch auch Leute am Telefon weg, auf die man grad keine Lust hat oder ?

Ich bin sehr wohl der Meinung, das die zur Antwort verpflichtet sind, immerhin haben die einen Verwaltungsauftrag bekommen und somit eine Dienstleistung zu erbringen .... aber leider wissen wir ja alle, wie es in diesem Land mit dem Dienstleistungssektor ausschaut denke ich mal ...

MosqitoKiller  03.08.2013, 23:04
@icebear1981

Ob Du der Meinung bist oder nicht, faktisch besteht diese Pflicht nunmal nicht. Den Auftrag haben sie nicht von Dir, und Du bezahlst sie auch nicht, also sind sie Dir gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet...

Verpflichtet, könnte allenfalls der Vermieter sein, mit dem hast Du zumindest ein Vertragsverhältnis, aber auch der ist nicht verpflichtet, auf solche Anfragen zu antworten, denn immerhin hat er auch keine Pflicht zur Zustimmung. Wenn es um eine Anfrage ginge, für die er eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung und ggf. Zustimmung hätte (z.B. Zuzug einer weiteren Person, barrierefreier Umbau etc.), wäre das was anderes, aber hier geht es um eine ganz normale bauliche Veränderung, und da hat der Vermieter keinerlei Pflichten...

Wie ich schrieb: Keine Antwort ist auch eine Antwort...

P.S.: Was soll man denn sonst am Telefon mit Leuten machen, auf die man keine Lust hat? Telefonsex?

  1. da gibt es etwas, das nennt sich Sonnenschutzfolie. Und ich meien nicht die Billigprodukte aus den baumärkten. Schau mal hier: http://www.sonnenschutzfolien-shop.de/isolierfolie-mit-sonnenschutz.html

Die hat noch den nützlichen nebeneffekt, dass sie im Winter den Energieverlust durch Außenkälte (Fensterglas ist eine Kältebrücke) um 30% verringert.

  1. Kauf dir ne mobile Klimaanlage. Kommt deutlich billiger und ist genehmigungsfrei.

Die Folie habe ich selber an der Südseite...mit passendem Lüftungsverhalten kann ich die Raumtemperatur so um gut 3-4°C senken. Klimaanlage habe ich keine, mir reicht ein Standventilator völlig.

icebear1981 
Fragesteller
 03.08.2013, 22:30

Mit der Folie hab ich auch schon überlegt. Doch veringer ich damit nicht allgemein die Helligkeit im Raum ? Ich hab mir ja die Südseite wegen dem schönen Lichtdurchfluteten Räumen ausgesucht ... nur die Sommer hab ich nicht mit einkalkuliert.

Dachte das mobile Klimagerät schafft das, aber das war viel zu unterdimmensioniert und jetzt eh kaputt ... Außerdem mag eine mobile Klimaanlage billiger von der Anschaffung sein, aber vom Stromverbrauch und der Energieeffizienz kommt man immer besser mit einer richtigen ..