Muss der Vermieter die Kündigung des Mietvertrags bestätigen?

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Es reicht, wenn der Mieter den Zugang der Kündigung beim Vermieter beweisen kann. Die Reaktion des Vermieters ist in diesem Falle deutlich und als Zugangsbeweis durchaus dienlich. Ihre Begründung für die kurze Kündigungsfrist ist nur schlüssig, wen die auch so im Untermeitvertrag verinbart wurde.

Warum hast Du die Kündigung in Deinem Fall nicht EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN geschickt?? Dann hättest Du die Bestätigung bereits vorliegen! Auch innerhalb Deutschlands ist es wichtig Kündigungen per Ein/Rü zu verschicken""

Du benötigst keine Bestätigung. Falls noch Kaution offen in jedem Fall die letzte Monatsmiete einbehalten falls er sich nicht automatisch bereit erklärt sie zurück zu zahlen.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Es bedarf keiner Zustimmung, somit hat der Erklärende auch kein Recht auf die Zustimmung.
Und was den Einbehalt der letzten Miete betrifft, so kannst du prinzipiell alles.
Du kannst den Betrag anschließend mit der Kaution verrechnen.

albatros  21.01.2010, 12:51

Miete mit Kaution zu verrechnen ist unzulässig! Wenn du das machst, bist du Mietschuldner. Es ginge nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Dein Ratschlag ist also definitiv falsch.

moosmutzelchen  22.01.2010, 00:05
@albatros

Ist er nicht.
Als Mieter kannste prinzipiell alles erstmal machen.
Der Vermieter kann es sich zwar einklagen, das wird das aber binnen eines Monats nicht hinbekommen.
Mein Ratschlag ist praxisnah.

DerCAM  22.01.2010, 11:05
@moosmutzelchen

Wieso soll er das unbedingt innerhalb eines Monats hinbekommen muessen? Die Kautionsabrechnung (abzuegl. eines moeglichen Einbehalts bei zu erwartenden Betriebskostennachforderungen) muss er fruehesten 3 Monate nach Beendigung des Mietverhaeltnisses machen, eher 6 Monate. Ausserdem hat die Mietforderung rein gar nichts mit der Kaution zu tun. Die wird ganz fuer sich eingefordert. Die dabei entstehenden Kosten plus Verzugszinsen gehen natuerlich zu Lasten des Mieters.

moosmutzelchen  22.01.2010, 21:33
@DerCAM

Na dann hat se halt vergessen, die letzte Miete zu überweisen.
In jedem Falle aber kommt dann der Kontakt zum Vermieter wieder zustande.
Ich hätte Furcht um meine Kohle, wenn ich dreimal nach derselben frage und keine Antwort bekäme.

Er muss sie nicht bestätigen. Du hast sie per Einschreiben eingereicht und hast somit was auf der Hand. Und z.a. Nein, die Miete darfst Du nicht einfach einbehalten.