Ist ein Auftrag per E-Mail rechtsbindend?

3 Antworten

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M. Nein, rechtlich bindend ist sie nur dann, wenn er ein digitales Zertifikat hat (http://de.wikipedia.org/wiki/Digitales_Zertifikat). Ich würde davon ausgehen, dass er ja will, dass du den Job machst und sich daran gebunden fühlt. Wenn du aber die Möglichkeit haben möchtest, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten, dann reicht die einfache E-Mail nicht, denn die könnte theoretisch jeder in seiner Abwesenheit von seinem Computer abgeschickt haben.

Nein das stimmt so nicht. Das ist von vorne bis hinten Unsinn.

Ja grundsätzlich sind Verträge bis auf Ausnahmen, wie Hauskauf etc. formfrei. D. h. es egal in welcher Form sie geschlossen werden, mündlich, schriftlich, eMail oder auf einen Türrahmen. Es ist immer nur die Frage des Beweises des Vertrages. Aber wenn Du eine Bestellung per eMail macht, die AGB bestätigst und eine eMailbestätigung bekommst, dann besteht keine Zweifel an der rechtskräfigkeit.

eine mail ist absolut nicht rechtsverbindlich, jedenfalls zur zeit.

kann doch jeder abschicken, der zugang zum pc hat.

wieso verkehrst du mit "dem" per mail, wenn es gerade ums so was wie buchhaltung geht?

verstehe ich nicht ganz - die frage ist genauso seriös wie berlusconi!