Kündigung Verdi per Fax an Hauptstelle? Gilt nicht?

5 Antworten

Dazu meint Standardsatz. Ich bin nicht zuständig für eine interne Postverteilung!

Meine Aufgabe ist es die Kündigung im Einflussbereich des Unternehmen zu bringen, wie er die Post dann intern an die richtige Stelle verteilt, liegt außerhalb meines Einflussbereichs und interessiert mich auch nicht und rechtlich ist die Kündigung zugegangen.

So nebenbei, gesetzlich ist es bereits seit drei Jahren so geregelt, dass Faxe auch anerkannt werden müssen.

Das muss man nicht akzeptieren. Ein zugestelltes FAX ist juristisch als Willenserklärung absolut ausreichend.

Danke für ihre Antwort. Kann Verdi sich auf die falsche Geschäftstelle berufen? Oder ist die Gewerkschaft hier verpflichtet das Fax weiterzuleiten?

@Honeybee86

Deren Organisationsstrukturen musst du nicht kennen. Jede Geschäftsstelle ist im Außenverhältnis vertretungsberechtigt. Also ist die Kündigung vollkommen korrekt zugestellt.

@archibaldesel

Vielen Dank.

Damit ist mir sehr geholfen. Dann verhelfen ich meinem Onkel jetzt zu seinem Recht. 😀

Ver.di-Satzung - "§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

a) durch Austritt, der schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender-vierteljahres beim zuständigen Bezirk zu erklären ist..."

Es handelt sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis - hier gibt es keine gesetzliche Schriftform.

Da die Schriftform hier nicht vom Gesetz gefordert, sondern vom Ver.di in seiner Satzung selbst festgelegt ist, spricht man von der gewillkürten Schriftform (BGH, Urt. v. 22.04.1996, Az. II ZR 65/95).

Nach § 127 Abs. 1 S. 1 BGB genügt in diesem Fall die Übermittlung per FAX.

Also ist auch eine Kündigung per FAX wirksam, sofern die übermittelte Austrittserklärung eigenhändig unterschrieben ist.

Die AGB/Satzung von Verdi können eine Regelung beinhalten, in welcher Form zu kündigen ist.

In der Regel ist dieses schriftlich, also per Brief.

Das ist gesetzlich klar geregelt, auch ein Fax gilt als schriftliche Kündigung.

@germanils

Nein.

Die Unterschrift wird auf dem Endgerät erzeugt und ist nicht eigenhändig. Daher ist das Schriftformerfordernis durch ein Fax nicht gewahrt.

Die Frage wäre ob ein solches überhaupt statthaft wäre. Für Mitgliedschaften, die nach dem 30.09.2016 geschlossen wurden sicher nicht.

@kevin1905

Welches Endgerät? Ich unterschreibe die Kündigung eigenhändig und stecke sie ins Fax.

Normalerweise kündigt man per Brief, schriftlich .Und nicht per Fax oder Mail.

Faxe sind juristisch einwandfrei, da sie unterschrieben sind.

@archibaldesel

Wobei das Fax auch unterschrieben nicht das Schriftformerfordernis wahrt. Bei einer Wohnungs- oder Arbeitsvertragskündigung wäre es gegenstandslos.

Aber es wahrt die Textform und die ist von o.g. Ausnahmen eigentlich für alle gängen Vertragsverhältnisse, welche nach dem 01.10.2016 geschlossen wurden ausreichend.

Bei älteren Vertragsverhältnissen kommt es drauf an, wie diese zustande gekommen sind. Nur wenn es einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien gab wäre ein Schriftformerfordernis statthaft für die Kündigung.