Ist die Kündigung eines Abos per Fax rechtskräftig?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo tefontana,

ich weiß ja nicht zu welchem Termin du gekündigt hast. Insbesondere kann hier kein Außenstehender beurteilen, ob noch eine gewisse Zeitspanne bis zum Kündigungstermin aussteht. Deshalb würde ich es als nicht unkritisch ansehen, wenn du dich auf deine Kündigung per Fax verlässt. Ich halte es grundsätzlich !!! so, dass ich Dinge, die mir schon deswegen besonders wichtig sind, weil ich eine kostenpflichtige Rechtsbeziehung (und ein Abo ist ja nichts anderes) immer per Normalpost aber mit der Besonderheit als "Einschreiben m i t R ü c k s c h e i n" verschicke. Stell dir vor, dein Kündigungstermin liegt schon sehr nah und du bekommst nicht so bald eine Kündigungsbestätigung, dass dir keine Zeit mehr bleibt, die von mir beschriebene Form der Kündigung - n o t f a l l s - noch nachzuholen. Dann kannst du im Zweifel nicht mehr wirksam kündigen. Es kann ganz verschiedene Gründe geben, weshalb ein Fax als "r i s i k o b e h a f t e t" anzusehen ist. Der wesentlichste Grund kann darin liegen, dass die AGB's des Verlages eine bestimmte Form der Kündigung bestimmen und die ist -evtl.- nicht durch dein Fax gedeckt. Dann liegt schon mal ein Formfehler vor und die Kündigung ist unter Umständen nicht wirksam, weil sie nicht akzeptiert wird. Ferner - und der Teufel steckt bekanntlich im Detail - kann es mal eine technische Panne beim Impfänger geben (welcher Art auch immer - ich will hier nicht spekulieren). Außerdem kann -durch menschliches Versagen- versäumt werden, dass dein Fax innerhalb des Geschäftsbereichs des Empfängers, nicht weitergeleitet wird. Da mag man noch so viel Argumentieren, man hätte doch............................. alles richtig gemacht. Wenns schief läuft, läuft's schief. Also mein Vorschlag ist, dasselbe Kündigungsschreiben sofort in einen Umschlag und per Einschreiben mit Rückschein an den Addressaten absenden. Dann hast du mit dem Rückschein die Eingangsbestätigung "z w e i f e l s f r e i" in der Hand und es kann dir nichts passieren.

Ich hoffe, dir hilfts weiter, Gruß hotteb

Eichbaum1963  13.07.2011, 23:24

Es kommt auch darauf an, welche Art von Kündigung verlangt wird. Wird schriftlich verlangt gehts nicht per Email und u. U. auch nicht per Fax. Ansonsten kann man auch versuchen per Email zu kündigen - aber auch da gilt dasselbe wie beim Fax: ohne Kündigungsbestätigung kein Nachweis, ergo MUSS man per Einschreiben mit Rückschein nochmals kündigen, wenn keine Kündigungsbestätigung kommt. War nur so als Anmerkung von mir gedacht.. ;)

Aber @ Hotteb, mach bitte mehr Absätze, liest sich besser. ;)

Aber für diese kompetente Antwort ein absolutes DH!

Kündigungen bedürfen generell der Schriftform. Nur in Ausnahmefällen ist die elektronische Übermitttlung statthaft. Diese müssten dann aber speziell vereinbart sein. FAX ist KEINE Schriftform

Wenn du ein Sendeprotokoll hast, bist du auf der sicheren Seite. Solche Sachen werden gern verzögert bearbeitet, mach dir keine Gedanken.

Die Kündigung per Fax ist gültig , es ist eine Willenserklärung und eigenhändig unterschrieben. Aber Sendeprotokoll aufheben.

Ob es in der Firma nicht weitergegeben wird oder der falsche Mitarbeiter es hat spielt keine Rolle.

Aber Du kannst das Protokoll einscannen und per Mail senden dann reagiert die Gegenseite eventuell schneller.

MfG Rauwsch

Die Kündigung per Fax ist wirksam. Du solltest auf jeden Fall das Sendeprotokoll aufheben. Kündigungsbestätigungen dauern länger wie Auftragsbestätigungen.

Bei welchem Verlag hast du gekündigt? Ich arbeite selbst im Zeitschriftenvertrieb und kenne die Kündigungsbedingungen für so einige Vertriebe. Was war es für ein Abo? Hast du eine Prämie bekommen? Welche Laufzeit?

Viele Grüße Annasusanna