Ampel mit Schild "Nur Rechtsabbiegen"?
Die Vorfahrtsschilder an einer Ampelanlage gelten ja nur, wenn die Ampel ausgefallen ist. Wie sieht es mit den Schildern aus, die die Fahrtrichtung angeben? (siehe Bild, das Schild wo der rote Pfeil drauf zeigt). Es gibt ja etliche Kreuzungen, wo man theoretisch auch geradeaus fahren könnte. Darf man das? Oder gilt die vorgeschriebene Fahrtrichtung dann auch bei eingeschalteter Ampel?
LG Flo
EDIT
Damit es zu keinen weiteren Missverständnissen kommt, habe ich noch mal eine kleine Zeichnung angefertigt.
Die Bedeutung der Schilder ist mir ja klar, also Schild Nr. 1 "Vorfahrt gewähren" und Schild Nr. 2 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts"
Jetzt ist es ja so, dass das Schild Nr. 1 ja nur gilt, wenn die Ampel ausgeschaltet ist.
Wie sieht es mit Schild 2 aus? Gilt das wie auch Schild Nr. 1 nur bei ausgeschalteter Ampel? Weil ich könnte ja wie in diesem Beispiel (Rote Linie) auch geradeaus fahren.
Oder gilt Schild Nr. 2 auch bei eingeschalteter Ampel, so dass geradeaus, also die rote Linie, in jedem Fall für mich Tabu ist?
3 Antworten
Hallo, der Grünpfeil gilt auhc bei aktiver Ampel.
Wenn rot ist, darfst Du trotzdem rechts abbiegen. Allerdings musst Du zunächst an der Haltelinie anhalten, wie bei einem Stoppschild. Wenn Du Dich überzeugt hast, Dass keine Fußgänger und Radfahrer kreuzen und auch von links keiner kommt, dann darfst Du abbiegen.
Das blaue Schild kann ich nicht ganz erkennen, da es abgeschnitten ist. Es hat aber den Anschein, dass man da nur rechts abbiegen darf.
Dennoch ändert das nichts an der Bedeutung der Ampel und des Grünpfeils. Auch wenn Du nur rechts abbiegen darfst, können ja trotzdem von links Autos kommen.
Wo steht etwas von geradeaus?
Rechts gehts rum, mit Ampel oder auch ohne, und auch bei rot, siehe Grüner Pfeil.
Mir geht es darum, wenn dieses blaue Schild die Fahrtrichtung nach rechts vorgibt, man aber theoretisch auch geradeaus fahren könnte. Laut Schild dürfte ich das ja nicht. Aber zählt das Schild bei eingeschalteter Ampelanlage überhaupt? Das Bild diente nur zur Veranschaulichung des blauen Schilds. Alle anderen Schilder können für meine Frage ignoriert werden.
Nö, man könnte auch rückwärts und linksrum, hier gehts rechts rum und ab in die vorfahrtberechtigte Straße.
Aufgrund der Lage der Pfeilspitze auf dem Schild würde ich davon ausgehen, dass es sich hier um das Zeichen 214 ("Geradeaus oder rechts") handelt, nicht um das Zeichen 209 ("Rechts").
Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Das erste Bild sollte eigentlich nur zur Veranschaulichung dienen, welches Schild ich meine. Ich habe zur Klarstellung noch mal ein weiteres Bild hinzugefügt.
Hallo, den Grünpfeil meinte ich nicht. Mir geht es nur um das blaue Schild. Ich habe noch mal eine neues Bild hinzugefügt, um die Missverständnisse aufzuklären