Grüne Ampel mit nicht leuchtenden Grünen Pfeil nach rechts..

6 Antworten

Allgemein gilt:

Wenn bei "Teilampeln"  (also z. B. Deiner einzelnen Grünpfeil-Ampel) kein Licht an ist, dann ist das so, als gäbe es diese Ampel (in diesem Moment) gar nicht ...

Also gilt, sobald der grüne Pfeil nicht leuchtet, für alle die Hauptampel.

Ja, auch dann darfst du rechts abbiegen. Sonst müsste ein roter Pfeil nach rechts zu sehen sein.

Wenn nur der Grüne Pfeil nach rechts leuchtet, dann muss man erst mal anhalten und schauen, wenn nichts von links kommt, darf man weiter fahren. Leuchtet die betreffende Ampel nur grün, so darf man auch nach rechts abbiegen, ohne nach links zu schauen, denn von da kann kann nun nichts kommen.

Ääähm Veetooo.^^

Was du schreibst, gilt nur für dem Grünpfeil aus Blech der nicht leuchtet. ;)

Aber ein grüner Leuchtpfeil (ergo grüner Ampelpfeil) gibt nach rechts freie Fahrt - da muss voher nicht angehalten werden - ja selbst die evtl. vorhandenen querenden Fußgängerfurten müssen dann zwingend Rot zeigen.

@Szintilator

Hallo @ Szintilator,

Das mag ja so sein, NEIN, das ist so.

Der zusätzliche grüne Pfeil leuchtet nur bei Bedarf, bestimmte Zeiten.

Gruß

wenn der grüne Pfeil leuchtet, darfst du abbiegen, must aber auf Fussgänger und umsichtig schauen, weiterfahren. Die normale Ampel ziegt grün, darfst ebenfalls fahren.

Wenn der grüne Pfeil leuchtet, dann dürfen querende Fußgänger in der Richtung keinesfalls grün haben! Aber auf laufende Rotsünder sollte man dennoch acht geben.^^

Wenn die ampel grün ist, darfst du natürlich ohne halten fahren.

Das schild ist nur in Verbindung einer roten ampel wirksam und gilt dann wie ein stoppschild.

Richtig lesen verhindert falsche Antworten :-D

@Sebbel2

oder frage richtig lesen. da steht außerdem: "..also nicht das Schild, sondern das Lichtzeichen." damit sollte klar sein, dass es NICHT um das schild geht ;-)