Ampel und Grüner Pfeil nach rechts: wobei Rot einordnen, wenn man geradeaus fahren möchte.

3 Antworten

Wenn zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen, von beiden geradeaus gefahren werden kann, dann dürfen sich Fahrzeuge, die geradeaus wollen, auch zweispurig aufstellen. Der Grünpfeil erlaubt, bei roter Ampel nach rechts abzubiegen, wenn man niemanden behindert. Er stellt aber keine Verpflichtung dar für andere, eine Spur für solche Rechtsabbieger freizulassen. Wer rechts abbiegen möchte und eben einen Geradeausfahrer vor sich hat, der muss halt warten.

Es ist freundlich von Dir, dich links zu halten, damit Rechtsabbieger vom "Grünpfeil" profitieren können - eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.

Im Gegenteil wäre es - wenn ich Deine Schilderung richtig verstehe - sogar eher angebracht (und m. E. üblich), sich als Geradeaus-Fahrer rechts einzuordnen, weil man sonst hinter den Linksabbiegern stehen bleibt, die ja den Gegenverkehr durchlassen müssen. (Wenn es an solchen Stellen Markierungen gibt, gibt es nach meiner Erfahrung meist eine Spur für Linksabbieger und eine gemeinsame für Geradeaus und Rechts.)

Die grüne Ampel nach rechts hat nur dann Gültigkeit, wenn auch der Verkehr das Abbiegen zulässt. Es ist nicht so, dass der Rechtsabbieger dann Vorrang hat. Er muss warten, bis der Platz den er benötigt frei ist. Notfalls muss er solange warten, bis die gesamte Ampel grün anzeigt.