Polizei verfolgen strafbar?

18 Antworten

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Oh - das wird rechtlich wohl ziemlich kompliziert... An sich spricht nix dagegen - insbesondere nicht der § 30 StVO der überhaupt nicht passt (siehe meinen anderen Kommentar). Allerdings könntest Du polizeiliche Maßnahmen stören, und vieles andere. Das dürfte aber alles erst dann strafbar oder ordnungswidrig werden, wenn Du dazu aufgefordert wirst, die Verfolgung zu unterlassen.

Es gibt in Großstädten durchaus Journalisten, die das ähnlich betreiben - allerdings nicht um die Polizei zu ärgern und auch lieber unbemerkt...

Auf jeden Fall wird sich die Polizei wundern und dich evtl. einer eingehenden, evtl. auch recht unangenehmen Überprüfung unterziehen.

Alles unter Vorbehalt - das ist ein schwieriges Thema, weil da so viele Rechtsgebiete und auch Landesrecht reinspielen können

Na ja... es könnte aber passieren, dass du festgenomen wirst, weil man dein "Ärgern" als Störung von Amtshandlungen (§ 164 StPO) ansieht. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit des Platzverweises oder eines Polizeigewahrsams.Nebenher könntest du ncoh ordnungswidrig nach der StVO handeln.

Eins sei dir sicher... du wirst auf der ganzen Welt keinen Polizeibeamten finden, der sich durch dich ungestraft "ärgern" lässt. Wenn jemand aus purem Übermut meint, sich so verhalten zu müssen, sollte er auch mit heftigen Folgen rechnen. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Vielleicht fängt dann irgendwann einmal die Polizei an, dich zu "ärgern", wenn jemand was sucht, wird er etwas finden, und sei es noch so klein.

nein, snnlose fahrten sind nicht legal

§ 30(1) StVO

Wenn Du den Paragraphen schon zitierst, solltest Du ihn auch mal lesen. Dort steht was von unnützem hin- und herfahren durch das andere belästigt werden und nicht von sinnlosen Fahrten.

wenn du ihn nich beleidigst, angreifst oder sonstiges der gleichen ist es nicht strafbar wieso auch wir leben in einem freien land

"Sinnloses Herumfahren" verstößt gegen die StVO. Nimm dich besser in acht :)

Dort steht was von unnützem hin- und herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften durch das andere belästigt werden und nicht von sinnlosem Herumfahren.