Am ersten Arbeitstag nicht erscheinen?

4 Antworten

Kommt auf die Vertragsbedingungen an. Evtl. gibt es eine Geldforderung.

Grundsaetzlich musst du den Vertrag natuerlich erfuellen oder eben fristgemaess kuendigen. Bleibst du einfach weg, machst du dich gegenueber dem Arbeitgeber theoretisch schadensersatzpflichtig (dazu spaeter mehr).

Manche Arbeitsvertraege sehen allerdings vor, dass das Arbeitsverhaeltnis erst zustande kommt, wenn es auch angetreten wird. In dem Fall kann dir nichts passieren, wenn du einfach nicht hin gehst.

Andere Arbeitsvertraege untersagen eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses. Dann kannst du erst am 1. Tag des Arbeitsverhaeltnisses fristgemaess kuendigen.

Manchmal wird arbeitsvertraglich auch eine Vertragsstrafe fuer den Fall des Nichtantritts vereinbart. In dem Fall muesstest du eine wirksam vereinbarte Vertragsstrafe zahlen.

Zurueck zum Schadensersatz. Sofern der Arbeitgeber einen wegen des vertragswidrigen Nichtantritts des Arbeitsverhaeltnisses eine Schaden nachweisen kann, der bei vertragsgemaessem Antritt nicht entstanden waere, kann er dafuer Ersatz fordern. Das Problem liegt allerdings darin, dass ein solcher Beweis in aller Regel nur sehr schwer erbracht werden kann. Selbst wenn dies in Einzelfaellen dennoch moeglich ist, geht es i.d.R. ja nur um ziemlich geringe Schaeden, bei denen eine aufwendige Nachweisfuehrung und eine gerichtliche Geltendmachung meist wirtschaftlich unsinnig waeren. Das tut sich ein Arbeitgeber i.d.R. nicht an.

Zudem sprechen hier auch noch von Zeitarbeit. Die meisten Zeitarbeitsvertraege (aber nicht alle!) unterliegen einem Tarifvertrag, der in den ersten Wochen eine sehr kurze Kuendigungsfrist vorsieht (2 Tage). Der Nachweis eines durch Nichtantritt des Arbeitsverhaeltnisses entstandenen Schadens ist hier noch einmal deutlich schwerer zu erbringen als ohnehin schon, eine eventuelle Schadenssumme wird i.d.R. auch deutlich geringer ausfallen. Schliesslich muesste hier ein Schaden nachgewiesen werden, der nicht entstanden waere, wenn der Arbeitnehmer mit der extrem kurzen Frist gekuendigt haette.

Wenn dein Arbeitsvertrag also keine Klausel enthaelt, nach der bei Nichtantritt der Arbeitsstelle eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, brauchst du dir keine grossen Sorgen zu machen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dir dann naemlich ueberhaupt nichts passieren.

Warum sollte ein gültiger Vertrag ungültig werden nur weil du ihn brichst?

Wenn du den Vertrag nicht einhältst kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen.

Steht doch in deinem Arbeitsvertrag. Im Normalfall wird das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, wenn man am ersten Arbeitstag nicht erscheint.

So billig kommt man nocht davon